Frau (†21) ist totUrteile gefallen: Dreimal lebenslänglich in Kölner Schock-Fall

Eine der angeklagten Schwestern sitzt bei der Urteilsverkündung am Montag (5. Februar 2024) im Kölner Landgericht.

Eine der angeklagten Schwestern sitzt bei der Urteilsverkündung am Montag (5. Februar 2024) im Kölner Landgericht.

Der Fall sorgt für Entsetzen: Eine junge Frau wurde in Köln gefoltert und starb an den Misshandlungen. Jetzt ist der Prozess gegen vier Angeklagte zu Ende gegangen.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Sie sollen ihre Mitbewohnerin (21) zu Tode gequält haben ... Zwei Monate nach dem Prozessauftakt gegen die sogenannte „Folter-WG“ sind am Montagnachmittag (5. Februar 2024) die Urteile gefallen. 

Kurz nach 15.30 Uhr wurden zwei Schwestern (32, 35) sowie der Lebensgefährte (31) der älteren Angeklagten jeweils zu einer lebenslänglichen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Das Mordmerkmal der Grausamkeit wurde vom Gericht bei den drei Angeklagten als gegeben angesehen. Für das Paar wurde zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Lebensgefährte (28) des Opfers muss wegen gefährlicher Körperverletzung für viereinhalb Jahre in den Knast.

Kölner Folter-WG: Brutalität eskalierte, als 21-Jährige sich trennte

Die Vorsitzende Richterin sprach in der Urteilsbegründung von einem menschlichen Abgrund. Dass Menschen derartiges tun, erfülle die Kammer mit Entsetzen.

Angeklagt waren alle vier wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Doch bereits in ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwältin lebenslange Haftstrafen wegen Mordes gefordert.

Der Ex-Freund der Toten versteckte sich zur Urteilsverkündung am Montag (5. Februar 2024) im Gerichtssaal vor den Kameras.

Der Ex-Freund der Toten versteckte sich zur Urteilsverkündung am Montag (5. Februar 2024) im Gerichtssaal vor den Kameras.

Lediglich den 28-Jährigen, der intelligenzgemindert ist, sah sie vor allem selbst als Opfer der anderen drei Angeklagten. Deren Ziel sei es gewesen, die Wohnung des 28-Jährigen und des späteren Opfers in Köln-Höhenberg zu übernehmen. 

Hierzu hätten die Schwestern und der Mitangeklagte versucht, ihm die Gewalttaten an der jungen Frau anzulasten, so die Staatsanwältin. Der 28-Jährige galt in der Tat zunächst als Haupttäter.

Martyrium in Köln-Höhenberg: 21-Jährige wie Sklavin gehalten

Die Kammer sah es stattdessen als erwiesen, dass die drei Haupttäter die 21-Jährige bewacht und gedroht haben, sie zu töten, wenn sie jemandem etwas über ihr Martyrium erzählt. So durfte sie nur auf Toilette oder unter die Dusche, wenn das Trio es wollte. Brauchte sie zu lange, wurde sie an den Haaren aus der Dusche gezogen.

Sie wurde gezwungen, auf den Boden zu urinieren, wurde mit einer Hundeleine geschlagen und musste den Boden ablecken. Um Nahrung und Flüssigkeit musste sie betteln.

Eine Angeklagte versteckt sich neben ihrem Anwalt vor den Kameras.

Auch die weitere Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Bis zum Morgen des 27. April 2020 hatten die drei ihr massivste Verletzungen zugefügt. Die Augen der 21-Jährigen waren zugeschwollen, sie hatte unzählige großflächige Hämatome am Körper und litt unter quälendem Durst.

Ziel sei es gewesen, das Opfer zu demütigen und zu quälen, so die Vorsitzende Richterin. Die drei Angeklagten hätten erkannt, dass das Opfer versterben könnte und hätten dies in Kauf genommen. Auch seien sie – trotz des Konsums von Amphetamin – uneingeschränkt schuldfähig.

Wie die Richterin weiter ausführte, hätten die drei Angeklagten eine Legende aufgebaut, dass der Lebensgefährte der 21-Jährigen an den Misshandlungen schuld sei. Der sei ausgeflippt. Auch wurden Fotos des schwer verletzten Opfers verschickt. Dies, so die Richterin, sei nicht erfolgt, um die 21-Jährige zu retten, sondern um die Schuld auf deren Lebensgefährten abzuwälzen.

Ein Angeklagter versteckt sich vor den Kameras.

Der Lebensgefährte der 35-jährigen Angeklagten wurde ebenfalls des Mordes schuldig gesprochen.

Der mitangeklagte Lebensgefährte war gegenüber der 21-Jährigen zwar auch gewalttätig gewesen, aber nicht in einem derartigen Ausmaß. Dass er weiter an den folgenschweren Misshandlungen, die schließlich zum Tod der 21-Jährigen führten, beteiligt war, konnte im Prozess nicht festgestellt werden.

Ähnlicher Fall: Zwei der Angeklagten bereits in Essen zu Knast verurteilt

Am Abend des 28. April wurde die junge Frau von der Polizei „befreit“, nachdem eine besorgte Freundin, die sie telefonisch nicht erreichen konnte, Alarm geschlagen hatte. Am 6. Juli verstarb die 21-Jährige im Krankenhaus an multiplem Organversagen infolge der Misshandlungen. 

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Die Polizei hatte zunächst wegen häuslicher Gewalt ermittelt. Später, im Februar 2021, wurde dann gegen das Quartett Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. In U-Haft kam wegen einer „unübersichtlichen Beweislage“ keiner. 

Die ältere Schwester und ihr Partner waren anschließend nach Essen gezogen. Sie nisteten sich bei einem Bekannten (21) ein und misshandelten ihn. Im Dezember 2022 wurde das Paar vor dem Essener Landgericht zu jeweils dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. 

Beide sitzen seitdem bereits in Haft. Die jüngere Schwester, die bislang auf freiem Fuß war, wurde am Montag nach dem Mordurteil noch im Gerichtsaal verhaftet.