Für einen grausamen Mord muss ein Kölner lebenslänglich hinter Gitter.
„Willen zur Vernichtung“Urteil in Kölner Horror-Mord gefallen – Richter mit krassen Worten

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Am Landgericht Köln wurde am Montag (16. Januar 2023) ein 40-jähriger Kölner wegen des Mordes an seiner Lebensgefährtin verurteilt. Das Foto wurde am 1. Februar 2022 aufgenommen.
Lebenslänglich! So lautet das Urteil gegen einen 40-jährigen Kölner. Das Gericht hat ihn am Montag (16. Januar 2023) des Mordes an seiner Lebensgefährtin (†30) für schuldig gesprochen.
Der Mann wurde wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er soll die Leiche geschändet haben.
Femizid in Köln: Leiche von 30-Jähriger in Wohnung gefunden
Die Tote war am 23. April 2022 in einer Wohnung an der Straße „Am Linder Kreuz“ gefunden worden. Ihre Leiche wies Spuren massiver Gewalteinwirkung auf.
Nach ihrem dringend tatverdächtigen Lebensgefährten wurde gefahndet. Er stellte sich am frühen Morgen des nächsten Tages schließlich freiwillig auf der Polizeiwache in Porz.
Das Paar hatte sich über ein Datingportal kennengelernt. Doch bereits nach kurzer Beziehung wollte sich die 30-Jährige, Mutter eines Sohnes, von dem krankhaft eifersüchtigen Mann trennen.
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Das Gericht ist überzeugt, dass der Kölner daraufhin die Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann mit einem Küchenmesser erstochen hat. Bei der Obduktion der Toten waren zudem Spuren eines Sexualverkehrs festgestellt worden. Da im Prozess dem 40-Jährigen eine Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden konnte, entschied sich der Richter für den Tatbestand der Störung der Totenruhe. Demnach hätte der Angeklagte die Leiche geschändet.
„Das ganze Tatbild zeigt den Willen zur Vernichtung, zur Demütigung“, sagte der Vorsitzende bei der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (iri mit dpa)
