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Nachbar wundert sichKnast für Mitarbeiterin (60) der Stadt Köln – doch warum ist sie jetzt frei?

Eine Frau, die sich einen Aktenordner vors Gesicht hält, wird von ihrer Anwältin zur Anklagebank geführt.

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Nach einer spektakulären Schleuser-Razzia in Köln wurde am Freitag (30. Juni 2023) eine Mitarbeiterin der Stadt Köln verurteilt. Das Foto zeigt sie beim Prozessauftakt am 6.Juni. 

Eine Mitarbeiterin der Stadt Köln, die zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, sorgt in ihrer Nachbarschaft für Verwunderung.

Schuldig des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern! Am 30. Juni 2023 ist eine ehemalige Gruppenleiterin (60) des Kölner Ausländeramtes, die seit ihrer Festnahme in U-Haft saß, zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Doch in ihrer Nachbarschaft wundert man sich jetzt ...

„Ich traute meinen Augen nicht, als sie mit ihrem Lebensgefährten nach Hause kam“, berichtet einer der Nachbarn gegenüber EXPRESS.de. Dies sei am Montag (3. Juli) gewesen. Seitdem würde man die verurteilte Frau im Garten arbeiten und einkaufen gehen sehen. Er fragt: „Wie kann das sein?“

Schleuser-Prozess: Mitarbeiterin der Stadt Köln unter Auflagen frei

Die Festnahme der städtischen Mitarbeiterin bei einer Schleuser-Razzia im Oktober 2022 hatte die Stadt bis ins Mark erschüttert. Laut Anklage hatte sie Dokumente für einreisewillige Menschen, insbesondere aus Syrien, gefälscht und dafür Geld kassiert.

Bereits zum Prozessauftakt legte die 60-Jährige dann ein umfangreiches Geständnis ab. Außer ihr saßen auch drei Männer auf der Anklagebank. 

Aber warum ist sie jetzt frei, trotz Urteil? Die Antwort: Als gegen die Frau das Urteil über vier Jahre und neun Monate fiel, wurde der Haftbefehl zwar aufrechterhalten, jedoch unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Sie ist somit erstmal auf freiem Fuß. Dazu kommt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da sie Revision eingelegt hat, wie EXPRESS.de erfuhr.

Landgericht Köln: Wegen Geständnis keine Verdunkelungsgefahr

„Besonders hohen Fluchtanreiz sieht die Rechtssprechung ab fünf Jahren Haft als gegeben. Dem verbleibenden Fluchtanreiz kann mit Auflagen hinreichend begegnet werden“, erklärt Jan Orth, Sprecher des Kölner Landgerichts, auf Nachfrage von EXPRESS.de.

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So musste die ehemalige Gruppenleiterin im Kölner Ausländeramt sämtliche Ausweispapiere abgeben und eine Sicherheitsleistung von 10.000 Euro hinterlegen. Weiter zählt zu den Auflagen, dass sie sich nach ihrer Entlassung aus der U-Haft direkt zu ihrer Meldeadresse begibt, sich zweimal wöchentlich bei der zuständigen Polizeibehörde meldet, Deutschland nicht verlässt und sich straffrei führt. 

Verdunkelungsgefahr, was ebenfalls ein Haftgrund ist, bestehe laut Gerichtssprecher Jan Orth nicht mehr, nachdem die 60-Jährige ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte.  

Unter Verdunkelungsgefahr versteht man den dringenden Verdacht, dass eine zurzeit noch nicht inhaftierte Person Beweismittel vernichten, ändern oder Zeugen, Zeuginnen und Mitbeschuldigte beeinflussen könnte. Zum Beispiel diese unter Druck setzt, einschüchtert, damit diese nicht gegen sie aussagen. 

Mitarbeiterin der Stadt Köln legt Revision ein – BGH muss entscheiden

Solange die städtische Mitarbeiterin nicht gegen die Auflagen verstößt, kann sie ihre Freiheit genießen. Im Normalfall so lange, bis ihr die Ladung zum Haftantritt zugestellt wird. Die eingelegte Revision hat jedoch eine hemmende Wirkung. Heißt: Es gilt, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) abzuwarten.

Hebt er das Urteil auf und verweist die Sache zurück ans Kölner Landgericht, muss dort dann eine andere Kammer entscheiden. Verwirft der BGH jedoch die Revision, dann wird das Urteil rechtskräftig – und die 60-Jährige erhält zeitnah ihren Termin, wann sie sich zum Haftantritt im Gefängnis melden muss. (iri)

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