Vor dem Kölner Landgericht hat ein Prozess wegen eines mutmaßlichen Giftmordes begonnen. Gleich zum Auftakt räumte die Angeklagte die Tat ein, relativierte aber einige Punkte der Anklage.
„Ich bereue das nicht“Giftiger Bananenbrei: Kölnerin (63) gesteht Tötung ihres Bruders

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Die Angeklagte am Montag (9. Mai) im Gerichtssaal mit ihrer Verteidigerin.
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Der Fall hatte in Köln hohe Wellen geschlagen: Im September 2021 soll eine 63 Jahre alte Frau ihren schwerkranken älteren Bruder mit einem Medikamenten-Cocktail im Bananenbrei getötet haben. Vor dem Landgericht Köln hat am Montag (9. Mai 2022) der Mordprozess gegen sie begonnen.
Wie im Vorfeld angekündigt war die Angeklagte im Prozess bereit, sich zu den Vorwürfen gegen sie zu äußern. Und: Nach mehrstündiger Vernehmung räumte sie die Tat ein, allerdings unter etwas anderen Umständen, als es in der Anklage steht.
Mordfall in Köln: Frau (63) soll Bruder mit Schmerzmitteln getötet haben
Das Motiv der Schwester: Nach ihren Angaben habe ihr Bruder sterben wollen. Sie habe ihren behinderten und kranken Bruder vor dem Heim bewahren wollen, erklärte sie. „Ich bereue das nicht, denn ich weiß, ich habe ihm jahrzehntelanges Siechtum erspart“, sagte die Angeklagte.
Darum habe sie ihm den schlussendlich tödlichen „Cocktail” mit hochdosierten Schmerzmitteln angemischt, getrunken habe er diesen aber selbst, freiwillig und bei vollem Bewusstsein.
Angeklagte hatte versucht, sich auch selbst zu töten – das misslang jedoch
Anschließend hatte auch die Angeklagte versucht, sich mit Medikamenten selbst zu töten, was ihr aber misslang. Dazu sagte die Frau: „Ich habe mich damit abgefunden, dass ich dieses Leben weiterleben werde. Wenn das in Haft sein soll, dann ist das so.“
Auch bereue sie ihre Strafe nicht, zumal sie ihrem Bruder seinen Wunsch erfüllt habe. Sie sprach während ihrer Vernehmung von „illegaler Sterbehilfe”, Mord sei es aber nicht.
Schwester als Betreuerin vom Amtsgericht abberufen
Laut Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte nach einem Fahrradunfall ihres Bruders im Jahr 2014 dessen gesetzliche Betreuung bis kurz vor seinem Tod im September 2021 innegehabt haben. Das Amtsgericht habe sie jedoch Anfang September von dieser Aufgabe abberufen.
Vor einem geplanten Urlaub der Angeklagten habe der neu bestellte Betreuer eine Unterbringung des Bruders in einer Tagespflege geplant. „Die Angeklagte wollte das verhindern“, hieß es in der Anklageschrift.
Bereits 1976 soll der Bruder, der ein Jahr älter war als die Frau, bei einem Motorradunfall schwer verletzt worden sein und danach an einer halbseitigen Lähmung sowie einer Spastik im Bein gelitten haben. Nach dem Radunfall 2014 habe der Mann schließlich noch zusätzlich an Epilepsie gelitten. (tw, dpa)

