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Tödliche Suff-Fahrt in KölnÜberlebender vor Gericht: „blutüberströmten Freund immer vor Augen“

Der zerstörte Mercedes nach dem Unfall in Köln.

Der Mercedes nach dem furchtbaren Unfall in Köln-Rondorf.

Ein 25-Jähriger steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Ein Supermarkt-Verkäufer musste sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht für einen schweren Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verantworten. Der heute 25-Jährige hatte sich im August 2024 volltrunken hinter das Steuer eines Mercedes gesetzt. In einer 30er-Zone in Rondorf soll er das Fahrzeug laut Anklage auf rund 100 km/h beschleunigt haben. Auf nasser Fahrbahn kam der Wagen von der Straße ab und erfasste zwei Männer.

Auf der Rodenkirchener Straße war der Angeklagte mit dem Auto über einen Bordstein gefahren und ins Schleudern geraten. Mit einer Geschwindigkeit von noch etwa 65 km/h, so die Anklage, prallte der Mercedes in die Fußgänger. Einer der Männer wurde durch die Wucht des Aufpralls gegen eine Hauswand geschleudert. Der 27-Jährige erlitt dabei schwere Kopfverletzungen und verstarb kurz darauf im Krankenhaus.

Seit jenem Tag habe er seinen blutüberströmten Freund immer vor Augen, erklärte der Mann, der den Unfall knapp überlebte, im Zeugenstand. Der 22-Jährige wurde bereits rund zehnmal operiert, das letzte Mal vor wenigen Wochen, da sich die Wunde erneut entzündet hatte. Der Schweißer erlitt einen Trümmerbruch am rechten Bein und ist momentan auf einen Rollstuhl angewiesen.

Der aus der Türkei stammende Verletzte war vor dem Unfall erst wenige Wochen in Deutschland und lebt derzeit in einem Flüchtlingsheim. Auf Nachfrage der Richterin schilderte der Zeuge, dass ihm Freunde beim Duschen und bei Arztfahrten helfen – sonst wüsste er nicht, wie er zurechtkommen sollte. Seit dem Unfall ist der Mann in psychologischer Behandlung.

Angeklagter gesteht fatale Suff-Fahrt in Köln

Über seinen Verteidiger Martin Bücher ließ der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegen. Er habe vor dem Unfall in der Gaststätte einer Tennisanlage in Rondorf mit Freunden gefeiert und dabei Bier sowie Schnäpse getrunken. Gegen 0 Uhr habe ihn die Ehefrau eines Freundes nach Hause gefahren. Dort habe er jedoch seinen Schlüssel vergessen und stand vor verschlossener Tür.

Daraufhin nahm das Unglück seinen Lauf. Er wollte die Frau nicht erneut stören und stieg in den Mercedes eines Freundes. Den Schlüssel besaß er, da er am folgenden Tag eine Probefahrt mit dem Wagen machen wollte. Er fuhr zurück zur Tennisanlage, holte seinen Wohnungsschlüssel und machte sich auf den Rückweg. 

Es sei ein „folgenschwerer Entschluss“ gewesen, mit dem fremden Auto zu fahren, so Bücher. Sein Mandant habe mit 1,5 Promille offenbar die Geschwindigkeit und die Gefahr unterschätzt. Nüchtern betrachtet sei klar gewesen: „Das konnte nicht gutgehen.“ Ein Gutachter relativierte später die Geschwindigkeit; der Mercedes sei vor dem Unfall wohl mit etwa 70 km/h unterwegs gewesen. Ein Urteil wird in der kommenden Woche erwartet. Dem Unfallfahrer drohen bis zu vier Jahre Haft (red).

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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