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Tödliche Suff-Fahrt in KölnGericht spricht Urteil – Eltern von anderem Opfer fassungslos

So sah der Mercedes nach dem schrecklichen Unfall in Köln-Rondorf aus.

Der Mercedes wurde bei dem tödlichen Unfall in Rondorf im August 2024 stark beschädigt.

Ein Toter, ein Schwerverletzter – und eine Bewährungsstrafe.

Ein Mann stirbt, ein weiterer wird schwer verletzt – und der Todes-Fahrer kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Nach einer fatalen Raser-Fahrt in Köln-Rondorf hat das Amtsgericht ein mildes Urteil gesprochen.

Ein Mitarbeiter eines Supermarktes war stark betrunken in einen Mercedes gestiegen, raste durch eine 30er-Zone und verlor die Kontrolle. Er überfuhr zwei Passanten. Einer der Männer starb an seinen schweren Kopfverletzungen. Das Urteil sorgt bei den Eltern der 2015 am Auenweg getöteten Studentin Miriam Scheidel für blankes Entsetzen.

Eltern von getöteter Studentin: „Falsche Entscheidung“

Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ erklärten Marita und Thomas Scheidel: „In Anbetracht dessen, dass das Strafrecht einer Strafe auch eine Genugtuungsfunktion für die Opfer zuschreibt und sie auch eine Abschreckung für mögliche potenzielle Nachahmer darstellen soll, halten wir die Strafaussetzung zur Bewährung hier für eine falsche Entscheidung“.

Für das Ehepaar spiele es keine Rolle, ob der Raser zuvor unauffällig gelebt habe, „denn dadurch wird sein Verhalten in der Unfallsituation weder gerechtfertigt, noch nimmt es ihm die Schuld“.

Der Unfallfahrer hatte nach einem Abend in einer Tennisklub-Gastronomie bis zu 1,8 Promille Alkohol im Blut und stieg trotzdem ins Auto. Bei seiner zweiten Fahrt beschleunigte er auf der Rodenkirchener Straße auf bis zu 71 km/h, bevor er die Herrschaft über den Wagen verlor.

Der Überlebende des Unfalls schilderte vor Gericht, dass er jeden Tag das blutüberströmte Gesicht seines verstorbenen Freundes vor sich sehe. Der Zeuge, der im Rollstuhl zum Gericht kam, musste bereits zahlreiche Operationen über sich ergehen lassen und sprach von mehreren Suizidversuchen.

Marita und Thomas Scheidel sind die Eltern der am Auenweg überfahreren Studentin Miriam.

Marita und Thomas Scheidel sind die Eltern der am Auenweg überfahreren Studentin Miriam.

Das Urteil nach zwei Verhandlungstagen lautete: zwei Jahre Haft auf Bewährung. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, die Bewährungszeit auf fünf Jahre festgelegt. In dieser Zeit muss der Mann 150 Sozialstunden pro Jahr leisten und jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen und das überlebende Opfer zahlen. Die Vorsitzende Richterin Andrea Fuchs betonte, es sei eine sehr knappe Entscheidung für die Bewährung gewesen. Das Geständnis und die gezeigte Reue des Mannes gaben den Ausschlag.

Da weder die Staatsanwaltschaft noch die Anwältinnen der Nebenklage Rechtsmittel einlegten, wird die Entscheidung rechtskräftig. Die Angehörigen und der Überlebende möchten das belastende Verfahren offenbar abschließen. Verteidiger Martin Bücher nannte die Bewährungsstrafe angemessen. Doch ein Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt: Bei einer Revision hätte das Urteil wackeln können.

Im Fall des berüchtigten Auenweg-Verfahrens, das zunächst mit Bewährungsstrafen für zwei Raser geendet hatte, hatte der BGH den Beschluss gefasst und das Urteil gekippt. Die damaligen Richter und Richterinnen hätten das Rechtsempfinden der Bevölkerung missachtet. Die Raser vom Auenweg hätten sich grob verkehrswidrig verhalten. „Dieser Umstand prägte die Tat und durfte bei der Bewährungsentscheidung nicht außer Acht bleiben“, so die Feststellung des Bundesgerichtshofs.

Auenweg-Raser mussten nach mildem Urteil doch noch in Haft

Im April 2015 hatten sich die beiden Angeklagten mit ihren PS-starken Autos ein Rennen in Deutz geliefert. Ein damals 23-Jähriger verlor bei Tempo 95 – erlaubt waren 50 km/h – die Kontrolle über seinen BMW, erfasste und tötete die 19-jährige Radfahrerin Miriam Scheidel. Der andere Fahrer, ein 24-Jähriger, zeigte keine Reue und wies Polizisten und Polizistinnen an, bei der Spurensicherung vorsichtig zu sein – die Alufelgen seines Mercedes hätten 3000 Euro gekostet. In einem neuen Prozess mussten beide Täter ins Gefängnis.

Für die Eltern von Miriam Scheidel ist eine Haftstrafe die einzige Konsequenz für Raser, die den Tod von Menschen verantworten. Sie stellen die Frage, wie sich Täter überhaupt bewähren sollen: „Das Opfer nicht noch mal totfahren? Quatsch.“ Haftstrafen seien hart, aber Appelle an die Vernunft würden oft nicht wirken. Im Fall ihrer Tochter hätten die Raser die erste Bewährungsstrafe als Freispruch wahrgenommen, da sie ihr Leben ohne große Einschränkungen weiterführen konnten. „Ganz im Gegensatz zu Miriam und uns, ihrer Familie“ (red).

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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