Köln-SkandalWeinhändler schwängert Stieftochter (13) – so lange muss er in den Knast

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Die Schülerin wurde von ihrem Stiefvater schwanger und bekam einen Sohn.

Köln – Der Missbrauch begann, da war seine Stieftochter zwölf Jahre alt, mit 13 wurde das Mädchen schwanger und brachte einen Sohn zur Weit. Das Kölner Landgericht verurteilte am Donnerstag einen ehemaligen Weinhändler (43) zu acht Jahren Gefängnis; der Mann hatte zunächst alles abgestritten und dem Gericht eine abenteuerliche Erklärung aufgetischt.

Köln: Mädchen brach im Zeugenstand zusammen

Über Jahre hatte der Angeklagte seine Stieftochter missbraucht, das Kind wie einen Enkel mit großgezogen. Das Mädchen hatte ihrer Mutter erzählt, von einer flüchtigen Bekanntschaft am Badesee schwanger geworden zu sein, den Namen des Jungen wisse sie nicht. „Das wurde dann irgendwann geglaubt“, sagte der Richter, obwohl die Mutter misstrauisch gewesen sei.

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Im Zeugenstand hatte das Opfer zunächst noch versucht, für ihren Stiefvater auszusagen und dessen „absurde Einlassung“, wie es der Richter formulierte, zu stützen. Angeblich habe man einmal im Bett nebeneinander masturbiert, dabei sei die Schwangerschaft entstanden. Doch im Zeugenstand brach das Mädchen zusammen, weinte und erzählte schließlich die ganze Wahrheit. Sie sprach vom sogenannten Stockholm-Syndrom, habe zu dem Täter gehalten.

Kölner Staatsanwaltschaft klagt weitere 100 Fälle an

Der Täter war dabei nicht im Saal, er konnte die Vernehmung per Videoübertragung verfolgen. Der 43-Jährige legte danach ein umfassendes Geständnis ab, er gab mehr als 100 Fälle des Missbrauchs zu, die ursprünglich gar nicht angeklagt waren. Die Staatsanwaltschaft klagte die Fälle noch an, sie wurden im aktuellen Prozess nun mit abgeurteilt.

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Der Fall wird vor dem Kölner Landgericht verhandelt.

Richter Christoph Kaufmann attestierte dem Angeklagten eine hochauffällige Persönlichkeit mit Zügen des Narzissmus. Er habe seine Version der unbefleckten Empfängnis zum Prozessauftakt genau so selbstsicher vorgetragen, wie danach das Geständnis. Er sei ein Lügner, was etwa Schilderungen seines Lebenslaufes anging. So hatte der Angeklagte behauptet, als hochbegabter Schüler mehrere Klassen überspringen und Mathematik und VWL studiert zu haben, was sich letztlich nicht nachvollziehen ließ.

Missbrauch flog nach weiteren Handlungen auf

Richter Kaufmann sagte, der Missbrauch wäre womöglich nie aufgedeckt worden, hätte sich der Täter nicht im Internet nach jungen Mädchen umgesehen. So hatte er auf einer Internetplattformen einen eindeutigen Chat mit einem Pädophilen geführt, woraufhin ein Mitarbeiter der Seite die Polizei eingeschaltet hatte.

Es folgte eine Durchsuchung des Hauses der Familie. Die Ermittler stießen auf ein Chatprotokoll, in dem das Missbrauchsopfer zum Stiefvater über ihren Sohn geäußert hatte: „Er sieht dir immer ähnlicher.“ Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin ein DNA-Gutachten an, der Täter war überführt. Der Richter sprach in Anbetracht des Ausmaßes von einem milden Urteil.