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Kölner Stadtarchiv-EinsturzPaukenschlag! BGH hebt Freisprüche der Bauleiter auf

Zahlreiche Einsatzkräfte stehen vor den Trümmern des eingestürzten Stadtarchivs.

Am 3. März 2009 stürzte das Kölner Stadtarchiv ein.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Köln. Paukenschlag-Entscheidung: Mehr als zwölf Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Freisprüche von zwei Bauleitern aufgehoben. Das gab der BGH am Mittwoch (13. Oktober 2021) bekannt.

Damit wird der Mammutprozess um die Katastrophe vom 3. März 2009 in Teilen wieder aufgerollt. Eine andere Kammer des Kölner Landgerichts muss nun entscheiden. Die beiden Bauleiter waren im Oktober 2018 vom Landgericht Köln vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen waren.

Kölner Stadtarchiv: Zwei junge Männer verloren 2009 ihr Leben

Den 3. März 2009 wird kein Kölner vergessen: Es ist der Tag an dem das Historische Stadtarchiv und zwei Wohnhäuser einstürzten, dabei zwei junge Männer ihr Leben verloren. Am Mittwoch (7. Juli) wurde der Vorfall erneut schmerzhaft präsent: Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fand die Hauptverhandlung über die Revision gegen die Freisprüche für zwei damalige Bauleiter statt.

Es galt die Entscheidung des Kölner Landgerichts zu überprüfen. Hat der BGH das Urteil bestätigt oder die Freisprüche gekippt? Wie EXPRESS damals erfuhr, wurde dazu ein gesonderter Verkündungstermin festgelegt: am 13. Oktober, 15 Uhr.

Das Kölner Landgericht hatte die beiden Angeklagten im Oktober 2018 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Gegen die Urteile hatte die Kölner Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. „Sie hat Revision eingelegt, weil sie der Meinung ist, dass das Verhalten der Angeklagten strafbar ist“, erklärte BGH-Sprecherin Dietlind Weinland auf EXPRESS-Nachfrage.

Einsturz Kölner Stadtarchiv: Beide Angeklagten waren Bauleiter

Nach Überzeugung der Strafkammer des Landgerichts war die Ursache des Unglücks die Havarie einer rund 27 Meter tiefen Baugrube in unmittelbarer Nähe des Archivs und der beiden Wohnhäuser, die im Zug des Großprojekts zur Errichtung der Stadtbahn ausgehoben worden war. Die Erstellung der seitlichen Schlitzwand der Baugrube, mit welcher das Eindringen von Grundwasser verhindert werden sollte, war nicht fachgerecht erfolgt.

Infolgedessen hielt diese Wand am Unglückstag dem Wasserdruck nicht mehr stand. Wasser, Sand und Erdreich strömten in die Baugrube ein und so entstand unter den anliegenden Gebäuden ein Hohlraum, der zu deren Einsturz führte.

Kölner Stadtarchiv-Einsturz: Beide Angeklagten waren Bauleiter 

Die beiden Angeklagten waren damals als Bauleiter für die Errichtung der Schlitzwand beziehungsweise den Aushub der Baugrube verantwortlich. Das Kölner Landgericht hatte zwar Sorgfaltspflichtverletzungen der Angeklagten festgestellt, nach Wertung der Strafkammer waren diese aber nicht für den Einsturz der Gebäude ursächlich. Das sah die Kölner Staatsanwaltschaft anders und legte Revision ein. 

Dass der Verkündungstermin erst im Oktober stattfand, heißt nichts. „Revisionsurteile können unmittelbar am Schluss der Hauptverhandlung verkündet werden oder – wie hier – in einem gesonderten Verkündungstermin. Ein Zeitraum von drei Monaten bis zu dem Verkündungstermin ist nicht unüblich“, so BGH-Sprecherin Dietlind Weinland. Weitere Verhandlungstage gäbe es in diesem Zeitraum nicht. Er diene dem jeweiligen Senat dazu, die Sache unter dem Eindruck der Verhandlung (nochmals) zu beraten und sodann zu einer Entscheidung zu kommen.