Die CDU hat sich selbst angezeigt. Doch ob ein Kölner Fall aus 2017 wirklich strafwürdig ist, bleibt erstmal offen.
Kölner Spendenfall im FokusCDU zeigt sich selbst an – geht um große Geldsumme

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Die Kölner CDU, hier beim Parteitag im März 2023, ist durch eine möglicherweise illegale Spende in die Schlagzeilen geraten.

Der Fall einer möglicherweise gesetzeswidrigen Geldspende in Köln hält aktuell die CDU in Atem.
Die Bundespartei hatte am Dienstagabend (10. Oktober 2023) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass sie eine Selbstanzeige bei der Bundestagsverwaltung eingereicht habe. Das sei am 28. September „auf Wunsch und Hinweis des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und des Kreisverbandes Köln“ erfolgt. Das ARD-Politikmagazin „Kontraste“ und „Zeit Online“ hatten zunächst berichtet.
Selbstanzeige bei Kölner CDU: Fall vor sechs Jahren sorgt für Wirbel
Allerdings: Das Vorgehen bezeichnet die CDU in dem Fall als „prophylaktisch“. Während in anderen Fällen Selbstanzeigen gestellt werden, wenn ein früheres Fehlverhalten auffällt, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest, ob überhaupt etwas Strafbares passiert ist.
Der Fall: Im August 2017 flossen 50.000 Euro an die Kölner CDU, die vom inzwischen insolventen Immobilienentwickler Gerchgroup AG aus Düsseldorf kamen. Kurz vor hatte die Gerchgroup AG das „Laurenz-Carré“ am Kölner Roncalliplatz erworben. Im September 2017 standen wichtige Entscheidungen bevor, unter anderem in Bezug auf die Menge des öffentlich geförderten Wohnraums (der für Investoren weniger attraktiv ist).

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CDU-Chef Karl Alexander Mandl, hier im August 2023 in Köln, will die Vorgänge gründlich prüfen lassen.
Handelt es sich bei dem Geld also um eine „Erwartungsspende“? Also den Geldfluss eines Unternehmens, der mit der Erwartung einer bestimmten politischen Entscheidung einhergeht?
Der Kreisverband Köln hatte im Zuge einer Überprüfung festgestellt, dass es sich möglicherweise um eine illegale Spende handeln könnte. „Der Vorstand prüft, wie allgemein bekannt, verschiedene Sachverhalte aus der Vergangenheit“, erklärt Kölns Parteichef Alexander Mandl am Mittwoch (11. Oktober).
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Mandl hatte im März 2023 das Amt von Bernd Petelkau übernommen und dessen Führung schon vorher scharf kritisiert. Dass mit Fehlern der Vergangenheit aufgeräumt werden soll, steht seitdem auch öffentlich groß auf der Fahne der CDU.
Sollte die Spende unzulässig gewesen sein, wäre das ein Verstoß gegen das Parteiengesetz und die CDU müsste die 50.000 Euro zurückzahlen und mit einer Strafe bis 100.000 Euro rechnen. Die Strafe bei Parteispendenverfahren beträgt in der Regel die doppelte Summe der illegalen Spende.
Ob es dazu kommt? Offen. Der damalige CDU-Schatzmeister und jetzige Kölner Bürgermeister Ralph Elster teilte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit: „Alle im Kontext mit dem Vorhaben der Gerchgroup stehenden, relevanten und notwendigen Beschlüsse wurden einstimmig beziehungsweise mit einer großen, parteiübergreifenden Mehrheit beschlossen und auch so protokolliert. Es ist uns nicht bekannt, auf welchen konkreten und belegbaren Sachverhalt der Vorwurf einer nicht ordnungsgemäß behandelten Spende gestützt wird.“
Unterdessen bat Mandl um Geduld. Die Prüfung des Sachverhalts durch die neue Kölner Parteispitze verlaufe „gewissenhaft und redlich“, weshalb sie Zeit benötige. „Wir werden uns vor Abschluss der Prüfung nicht öffentlich äußern und bitten Sie um Verständnis.“ (mit dpa)
