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Schock für Kölner WirteGastro-Schelte: Hat Stadt wichtiges Versprechen gebrochen?

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Der Kölner Gastronom Felix Heim bei der Feier zum 30-jährigen Bestehen seiner Kneipe „Clamotte“ am 18. Juli 2020. Auch er hat Post von der Stadt bekommen.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Was für ein Schock für die Kölner Gastronomie: Viele Kölner Wirte haben einen Brief von der Stadt Köln bekommen, der es in sich hat!

Das Kassen- und Steueramt verlangt die Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomie-Flächen. Das ist sonst ein normaler Vorgang, wenn die Stadt nicht angekündigt hätte, dass sie auf die Gebühr bis Ende des Jahres verzichten will, um den Gastronomen in der Corona-Krise entgegenzukommen. Hat die Stadt ihr Versprechen gebrochen?

Einer der Empfänger war der Kölner Gastronom Felix Heim (60). Der Inhaber der Musikkneipe „Clamotte“, die er seit 1990 an der Straße „Große Neugasse“ führt, ist das Kinn runtergefallen, als er der Brief mit der Forderung geöffnet hatte.

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Die Stadt Köln hat versehentlich Mahnungen für die Gebühren für die Außengastronomie an Kölner Wirte verschickt.

„Ich hatte ja mitbekommen, dass die Stadt Köln auf die Gebühren für die Außengastronomie bis Ende des Jahres aufgrund der Corona-Pandemie verzichten will. Als ich den Brief gelesen habe, dachte ich, es ist ein schlechter Scherz. Was soll das denn jetzt sein?“, so der Kölner Wirt.

Stadt Köln fordert Außengastro-Gebühren von Gastronomen, obwohl darauf verzichtet werden sollte

In einem Brief, der EXPRESS vorliegt, fordert die Stadt 406,20 Euro von einem Gastronomen. Abgerechnet wurde seit März. Felix Heim hat sich dann den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) gewandt. „Dehoga hatte das ja auch so kommuniziert, dass die Stadt uns Wirten die Gebühren erlassen wird. Mein Fall wird von Dehoga noch bearbeitet. ich vermute, da ist bei der Stadt etwas schiefgelaufen", schildert er.

Stadt Köln versendet fehlerhafte Mahnungen für Außengastro-Gebühren

EXPRESS fragte bei der Stadt nach. Stadtsprecher Robert Baumanns erklärt: „Die Stadt Köln bedauert, dass es zur fehlerhaften Aussendung von Mahnbescheiden mit Bezug zu Sondernutzungsgebühren gekommen ist. Wie bereits verkündet und im Rat beschlossen, gilt bis 31. Dezember 2021 eine Gebührenfreiheit für Sondernutzungen bei Außengastronomie. Nur die Gebühren für Alkoholausschank müssen beglichen werden.“

Fehlerhafte Mahnbescheide für Außengastro-Gebühren in Köln

Warum wurden die Mahnbescheide an die Kölner Gastronomen dennoch verschickt? Der Sprecher erklärt weiter: „Hintergrund für die Aussendung der Mahnbescheide ist ein technischer Fehler. Gewerbeabteilung und Kassenamt prüfen derzeit den Vorgang und ermitteln die Betroffenen. Betroffene können sich auch per E-Mail unter gaststaettenangelegenheiten@stadt-koeln.de melden.“

Felix Heim ist jetzt froh, dass er und seine Kollegen nicht zur Kasse gebeten werden. Er hatte am 18. Juli 2020 das 30-jährige Bestehen seiner Kneipe und drei Tage zuvor seinen 60. Geburtstag gefeiert. Er sagt: „Mein Laden ist bei Überschwemmungen des Rheins zwei Mal abgesoffen, ich habe die Finanzkrise überlebt und jetzt überstehen wir auch hoffentlich die Corona-Krise.“