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Teurer Spaß im RheinDrei Kölner müssen mit Hammer-Strafe rechnen

Die Stadt Köln informiert über das Badeverbot im Rhein (Archivbild).

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Die Stadt Köln informiert über das Badeverbot im Rhein (Archivbild).

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Drei Kölner baden im Rhein – jetzt droht ihnen eine Hammer-Strafe.

Für drei Personen wurde der Ausflug an den Rhein in Köln richtig teuer. Sie wollten sich nur kurz abkühlen – jetzt droht ihnen ein saftiges Bußgeld.

Das war ein teurer Badespaß! Am Pfingstwochenende hat das Ordnungsamt in Köln gleich drei Verfahren wegen Verstößen gegen das Verbot, im Rhein zu baden, eröffnet. Ein Sprecher der Stadt schilderte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass zwei Leute im Rheinpark bis zur Hüfte im Strom standen. Eine weitere Person wurde an der Alfred-Schütte-Allee erwischt. Den Dreien droht nun ein empfindliches Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Wie hoch die Strafe am Ende wirklich ausfällt, muss das kommende Verfahren klären.

Über die Feiertage waren vier Einsatzgruppen des Ordnungsamtes am Rheinufer unterwegs, so der Sprecher. Die Teams aus je zwei bis drei Personen sollten auf das Verbot hinweisen und bei Missachtung einschreiten.

Sie kontrollierten rund 650 Menschen, wobei in über 100 Situationen aufklärende Gespräche nötig waren. „Klar ist: Das Ordnungsamt kann nicht immer und überall gleichzeitig sein – aber man muss immer und überall mit Kontrollen des Ordnungsamtes rechnen. Diese Kontrollen dienen dazu, den Menschen klarzumachen, dass der Rhein ein lebensgefährliches Gewässer ist und dass das Baden im Rhein tödlich enden kann“, erklärte der Stadtsprecher.

Badeverbot nach tödlichen Unfällen

Der Hintergrund für diese strenge Regel ist ernst. Nachdem es zu mehreren tödlichen Unfällen gekommen war, hat der Rat der Stadt Köln Anfang September des Vorjahres die Notbremse gezogen und das Badeverbot erlassen. Vergleichbare Regelungen existieren auch in Städten wie Düsseldorf und Neuss. Entlang des Rheinufers wurden inzwischen 60 Schilder in mehreren Sprachen montiert. Als „Baden“ wird in der Domstadt schon gewertet, wer absichtlich in Wasser steht, das über die Knöchel reicht. Kurios: Gültig wurde die Vorschrift erst am 17. September, also nach der Hauptsaison.

Wegen des warmen Wetters hatte die Stadt bereits am letzten Freitag angekündigt, die Einhaltung des Verbots am Pfingstwochenende schärfer zu überwachen. Verstöße sollten konsequent geahndet werden, mit möglichen Strafen bis zu 1000 Euro. Damit endete eine acht Monate lange Schonfrist, während der das Ordnungsamt es bei Ermahnungen belassen hatte.

Diese Ausnahmen gibt es weiterhin

Vom Verbot gibt es aber auch Ausnahmen. Dazu zählen offizielle Einsätze und Rettungsübungen. Auch wer beim Anlegen eines Bootes ins Wasser steigt oder Aktivitäten wie Rudern, Angeln und Kanufahren nachgeht, muss nichts befürchten. Genehmigte Events, zum Beispiel Taufen im Fluss, sind ebenfalls von der Verordnung nicht betroffen.

Der Ratsbeschluss enthielt auch einen Auftrag an die Verwaltung. Es sollte geprüft werden, ob man zusätzliche Badeseen im Kölner Raum oder in der näheren Umgebung für die Öffentlichkeit freigeben oder leichter erreichbar machen kann. Dem Rat sollten dazu Ideen präsentiert werden. Ein solcher Vorschlag ist bis heute aber nicht eingegangen.

In ganz NRW ist die Zahl der Ertrinkungsunfälle erfreulicherweise gesunken. Die DLRG registrierte zwischen Mai und Mitte September 2025 insgesamt 27 Todesfälle durch Ertrinken in den Bädern und Gewässern des Bundeslandes. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres lag die Zahl noch bei 34. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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