Park-Abzocke?Kölner stinksauer: 60-Euro-Knöllchen wegen Vertipper

Autos parken hintereinander.

Copyright: IMAGO/Gottfried Czepluch

Immer mehr Parkplätze werden zur Kostenfalle (Symbolfoto).

Ein Vertipper am Park-Terminal im Kölner Stadtwald kostet einen Rentner 60 Euro und sorgt für große Wut.

Ein gemütlicher Kaffee im Kölner Stadtwald wird für einen Rentner zum teuren Albtraum. Wegen eines einzigen falschen Buchstabens bei der Park-Anmeldung flattert ihm eine saftige Rechnung ins Haus. Ein Fall, der viele in der Region wütend macht.

Eigentlich wollte Horst-Dieter Laufs am 27. Mai nur entspannt einen Kaffee im „Haus am See“ genießen. Er stellte sein Fahrzeug auf dem Parkplatz des beliebten Lokals im Kölner Stadtwald ab, traf sich mit Freunden und tippte sein Autokennzeichen in das digitale Terminal. Für ihn war klar: Damit ist das kostenlose Parken genehmigt. Nach einem netten Nachmittag bei Plausch und Kaffee folgte jedoch der Schock per Post.

Ein falscher Buchstabe wird zur Kostenfalle

Eine Rechnung über 60 Euro sollte Laufs begleichen: 45 Euro als Vertragsstrafe, obendrauf 15 Euro Parkgebühr. Der Rentner protestierte umgehend, reichte seinen Kassenbon ein und verlangte eine Prüfung des Vorgangs. Die Antwort ließ wochenlang auf sich warten: Eine „Freischaltung“ sei im System nicht auffindbar. Man habe aber ermittelt, dass es anscheinend einen Tippfehler bei der Eingabe gab. Ein Buchstabe seines Kennzeichens wurde vertauscht. Aus Kulanzgründen senkte man die Forderung auf 30 Euro.

Ein einziger vertippter Buchstabe, ein kurzer Moment der Nachlässigkeit – und schon beginnt ein monatelanger Briefwechsel. Der Fall des Kölners ist ein Paradebeispiel für den Wandel beim Parken: Klassische Automaten und Schrankenanlagen weichen zunehmend QR-Codes, Scannern für Kennzeichen und privaten Kontrollfirmen. Wer diese digitalen Systeme nicht absolut korrekt nutzt, erhält schnell unangenehme Post. So wird aus dem Versprechen von einfacherem Parken für zahlreiche Autofahrer eine teure Angelegenheit, bei der schon ein kleiner Fehler ins Geld geht.

Laufs bezeichnet dieses Vorgehen als „Geldschneiderei“ und fühlt sich an „digitale Wegelagerer“ erinnert. Eigentlich sollten solche Regelungen die Besitzer der Parkareale vor unberechtigten Nutzern schützen, erläutert Klaus Heimgärtner, ein Experte für Verbraucherrecht vom ADAC. Ob Supermarkt, Baumarkt oder Ärztehaus: Die Stellflächen werden an private Dienstleister ausgelagert, damit sie für die berechtigten Personen frei bleiben. Die Kontrolleure verlangen für ihre Arbeit kein Geld von den Grundstückseigentümern, sondern finanzieren sich über die Strafen der angeblichen Falschparker.

„Heute erleben wir zunehmend ein Geschäftsmodell, bei dem nicht mehr die Freihaltung von Parkplätzen im Vordergrund steht, sondern die möglichst effiziente Monetarisierung von Fehlern beim Parken“, erklärt Heimgärtner.

Das Millionen-Geschäft mit den Park-Fehlern

Das Kraftfahrt-Bundesamt, welches den Kontrollfirmen die Adressen der Halter liefert, nennt auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ erschreckende Zahlen: Die Anzahl privater Halterabfragen ist von 194.377 in 2011 auf prognostizierte vier Millionen für 2025 regelrecht explodiert.

Der Zuwachs ist enorm und stetig: 2017 gab es knapp 850.000 solcher Auskünfte, 2022 waren es schon circa 2,4 Millionen und im Jahr 2023 rund 3,2 Millionen. Zwar werden diese Daten nicht nur von Parkraumüberwachern angefordert, sondern auch von Versicherungen oder Unfallbeteiligten. Der Löwenanteil entfällt aber vermutlich auf die Parkplatz-Unternehmen.

Acht Sekunden auf Sperrfläche – 62,50 Euro Strafe

Über den Fall von Winfried Böhner berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“ Anfang September. Er hatte eine 90-jährige Nachbarin zu einem Arzttermin nach Hürth gefahren, da diese ihren Bus verpasst hatte. Er stoppte kurz vor dem Ärztehaus, half der Seniorin beim Aussteigen und brachte sie bis zur Tür. Beim anschließenden Wendemanöver rollte er für einen kurzen Moment rückwärts. Dabei gerieten die Hinterräder auf den Parkplatz vor dem Haus. Fotos einer privaten Firma belegen die Dauer: acht Sekunden. Für die „illegale Befahrung“ verlangte die Firma erst 47,50 Euro. Da Böhner die Zahlung verweigerte, erhöhte sich die Summe durch Mahnkosten am Ende auf 62,50 Euro.

Auf diesen Parkplatz vor einem Ärztehaus in Hüth bei Köln setzte Winfried Böhner beim Wenden zurück - weshalb er 62,50 Euro zahlen sollte.

Copyright: Andreas Engels

Auf diesen Parkplatz vor einem Ärztehaus in Hüth bei Köln setzte Winfried Böhner beim Wenden zurück - weshalb er 62,50 Euro zahlen sollte.

Für Böhner scheint die Sache nun aber glimpflich auszugehen. Nach dem Bericht wurde er informiert, dass der Grundstückseigentümer die Parkplatzfirma angewiesen habe, auf das Geld zu verzichten. Das Unternehmen hat daraufhin zugesichert, die Forderung fallen zu lassen.

Andere Betroffene kämpfen weiter

Jennifer Makel hat dieses Glück bisher nicht. Ihr Ehemann hatte im März einen Termin im Ärztehaus in Hürth und war somit parkberechtigt. Da keine Parklücke verfügbar war, wartete er kurz in seinem Fahrzeug. So schilderte es die Ehefrau der Kontrollfirma. Als ein anderer Patient seinen Parkplatz verließ, habe ihr Mann kurz auf eine schraffierte Fläche rangiert, um die Ausfahrt freizumachen. Anschließend nutzte er den freien Stellplatz.

Die Überwachungsfirma zeigte sich davon unbeeindruckt. „Mit dem Einfahren auf die beaufsichtigte Gesamtfläche und/oder dem Abstellen des Fahrzeugs stimmt der Fahrzeugführer den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu“, hieß es in der Antwort. Außerdem: „Grundsätzlich ist es untersagt, die Sperrfläche, auf der Sie das Fahrzeug abgestellt haben, unabhängig von der Dauer zu blockieren.“ Die ursprüngliche Forderung für das „Vergehen“ betrug 47,50 Euro. Das Ehepaar widersprach mehrfach, doch es folgten nur weitere Mahnungen. Die Summe ist mittlerweile auf 99,91 Euro angewachsen – und es wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht, was zusätzliche Kosten verursachen würde.

Dutzende Leser melden sich mit ähnlichen Geschichten

Dass Nachsicht in diesem Geschäft ein seltenes Gut ist, belegen viele Zuschriften von Lesern an die Redaktion. Reinhard Schloms parkte zum Beispiel am Krankenhaus in Porz – an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Er war sich sicher, die Parkgebühr per App bezahlt zu haben. Zwei Wochen später kam die erste Zahlungsaufforderung über 45 Euro. Schloms legte seine digitale Quittung vor, erhielt aber die Antwort, er habe die verkehrte Parkzone angegeben. Eine Korrektur sei nicht möglich, die Forderung habe Bestand. Als kurz darauf der zweite Strafzettel eintraf, war die Summe auf 90 Euro gestiegen.

Tim Paulsburg nutzte den Parkplatz einer Bank für gerade einmal 94 Sekunden. Ihm wurde vorgeworfen, die Filiale nicht betreten zu haben. „Das stimmt aber nicht“, widerspricht Paulsburg. Er forderte den Parkplatzbetreiber auf, die Behauptung mit Fotos zu belegen, doch dieser kam der Bitte nicht nach. Stattdessen wurde der Fall an ein Inkassobüro abgegeben: Die Forderung beträgt nun 103,83 Euro. (red)

Die Band Kraftklub bei der Autogrammstunde am Kölner Stadion.
Die ersten kamen um 6.30 Uhr
Kraftklub sorgt für Fanansturm am Kölner Stadion