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NRW-EntscheidungWeihnachtsmärkte erlaubt – Kölner Veranstalter reagieren eindeutig

Wiehnachtsmarkt heumarkt

Findet nicht statt: Auch auf dem Heumarkt wurde der Weihnachtsmarkt abgesagt.

von Bastian Ebel (bas)Thomas Werner (tw)

Köln – Herbstferien, Advent, Karneval – die Coronakrise verlangt von der Politik aktuell zahlreiche Entscheidungen. Im Bezug auf die Vorweihnachts-Zeit hat die NRW-Landesregierung diese nun auch getroffen – und damit auch in Köln für Diskussionen gesorgt.

NRW-Entscheidung: Weihnachtsmärkte 2020 sind erlaubt

Denn: Die NRW-Regierung erlaubt unter anderem Weihnachtsmärkte, natürlich mit Abstands- und Hygieneregeln. Das gab Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch (30. September) in Düsseldorf bekannt.

Die Corona-Schutzverordnung des Landes, die ab 1. Oktober gilt, definiert die Märkte demnach nicht als Veranstaltungen, sondern als „Spezialmärkte”. Wichtig sei, dass Zugänge gesteuert und klare Hygieneregeln aufgestellt werden, erklärte Laumann. 

Alles zum Thema Weihnachtsmarkt

Weihnachtsmärkte: Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben werden

An Glühweinständen müssten die Tische auseinanderstehen und insgesamt Abstände eingehalten werden. Die Standbetreiber müssten zudem die Kontaktdaten der Gäste registrieren.

Allerdings: Für einige Kölner Weihnachtsmärkte kommen diese Beschlüsse zu spät. Im Verlauf des Septembers hatten die großen Märkte am Dom und in der Altstadt für 2020 abgesagt, vor einer Woche gab auch der „Markt der Engel” am Neumarkt das Corona-Aus bekannt.

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„Der Markt der Engel“, hier ein Foto aus dem vergangenen Jahr, fällt der Corona-Pandemie zum Opfer.

Wie reagieren nun die Betreiber auf die neuen NRW-Beschlüsse? „Das ist eine charmante Idee für kleinere Märkte", reagiert Roland „Balou" Temme vom größten Weihnachtsmarkt am Dom auf die neue Verordnung.

Köln: Große Weihnachtsmärkte bleiben bei Absage

„Das ist für die kleinen Märkte eine Chance, für uns und die anderen großen Kölner Tourismus-Magneten aber nicht praktibel." Allein die Zuwegung sei nicht stemmbar, erst recht nicht die Nachverfolgbarkeit zum Beispiel an Glühweinständen.

Temme: „Das kann man nicht leisten bei den großen Kölner Märkten. Denn auch ein Hygienekonzept ist nicht mal eben so entwickelt." Von daher bleibe es bei der Absage der Besucher-Magnete.

Laumann

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gab am Mittwoch (30. September) neue Bestimmungen in Sachen Vorweihnachtszeit bekannt.

Eine weitere Neuerung in der Adventszeit: An Sonntagen dürfen die Geschäfte in NRW zwischen 13 Uhr und 18 Uhr öffnen. So soll das Gedrängel in den Fußgängerzonen entschärft werden, vor allem an den Samstagen. Besonders die Gewerkschaft Verdi hatte gegen diese Maßnahme im Vorfeld lautstark protestiert.

Trotz Verdi-Protest: Geschäfte in der Adventszeit sonntags geöffnet

Laumann betonte jedoch, dass hier nicht der Sonntagsschutz durchlöchert werden solle. Vielmehr gehe es darum, „dass wir einmalig in diesem Pandemiejahr sagen, wir brauchen diese verkaufsoffenen Sonntage aus Gründen des Infektionsschutzes“.

Zur Erklärung: Die Sonntagsruhe ist in Deutschland gesetzlich geschützt. In NRW dürfen Kommunen pro Jahr bis zu acht verkaufsoffene Sonntage gestatten. Nötig sind allerdings besondere Anlässe wie Feste, Märkte und Messen oder Sachgründe wie die „Belebung der Innenstädte“. Oder eben Corona.