Neues Denkmal für KölnNummer 8806 auch direkt in Sachen Höhe ganz weit vorne

Blick über Köln auf den Fernsehturm Colonius.

Der Colonius steht jetzt unter Denkmalschutz. Das hat die Stadt am Mittwoch (13. Juli 2022) bekannt gegeben. Das Foto zeigt den Fernsehturm am 22. November 2021. 

Köln ist um ein Denkmal reicher. Der Neuzugang überragt alle anderen.

Dom, Schokoladenmuseum, Gürzenich, Fort IV ... Die Liste der Kölner Denkmäler ist lang – und jetzt noch länger. Denn nun steht auch der Colonius unter Denkmalschutz. Das hat die Stadt am Mittwoch (13. Juli) bekannt gegeben. 

„Seit seiner Fertigstellung 1981 ist der Colonius aus der Kölner Silhouette nicht mehr wegzudenken und hat seinen festen Platz in unserer Stadt“, erklärt Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Die unter Denkmalschutzstellung unterstreiche diese besondere Bedeutung.

Stadt Köln: Fernsehturm Colonius steht jetzt unter Denkmalschutz 

Die Stadt Köln hatte den Denkmalschutz bereits im Frühjahr beschlossen, jetzt also der Vollzug. In der Liste, die zirka 9400 eingetragene Bau- und Bodendenkmäler zählt, trägt der Colonius die Nummer 8806. Mit einer Höhe von 266 Metern bis zur Antennenspitze ist er nicht nur der höchste Fernsehturm in NRW, sondern jetzt auch Kölns höchstes Denkmal.

In 166 Metern Höhe befindet sich die Turmkanzel mit dem drehbaren Aussichtsrestaurant. Im Gegensatz zu den älteren Fernsehtürmen ist hier erstmalig die Kanzel mit Stahlstreben frei vom Betonschaft abgehängt.

Der bekannte Bauingenieur Fritz Leonhardt entwickelte die Konstruktion zusammen mit dem Architekten Erwin Heinle in Reminiszenz an die Kölner Rheinbrücken, von denen Leonhardt selber die Mülheimer Brücke und die Severinsbrücke entwarf. Drehrestaurant und Aussichtsplattform sind seit Ende des Jahrtausends gesperrt. 

„Die Messlatte, ob ein Objekt zum Denkmal ‚erhoben‘ wird, liegt hoch und es gibt keine Grauzone – entweder ist es ein Denkmal oder nicht, es gibt also kein Objekt, das beispielsweise nur zu 80 Prozent ein Denkmal ist“, erläutert Stadtkonservator Dr. Thomas Werner. 

Um in die Denkmalliste eingetragen zu werden, muss ein Objekt denkmalrechtliche beziehungsweise wissenschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu untersucht das Denkmalamt der Stadt Köln die Geschichte, die Entstehung und den Wert des Objektes.

Kölns kleinstes Denkmal ist übrigens eine Grabstele auf dem Melaten-Friedhof, das ältestes ist das Ubier-Monument (4./5. n. Chr.). Rund zehn Prozent aller Denkmäler Nordrhein-Westfalens stehen in Köln. (iri)