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Zoff um WeltstarNach Klatsche vor Kölner Gericht: Bestätigt der BGH das Urteil?

Coco Fletcher ist Doppelgängerin von Tina Turner

Sieht Doppelgängerin Coco Fletcher der echten Tina Turner auf dem Plakat zu ähnlich? Das Foto zeigt Fletcher mit Veranstalter Oliver Forster Anfang 2020 im Kölner Landgericht. 

Im Gerichtsstreit zwischen Tina Turner und dem Veranstalter der Show „Simply The Best – Die Tina Turner Story“ wird es spannend. Bestätigt der BHG das Urteil des Kölner Landgerichts?

von Iris Klingelhöfer (iri)

Köln. Weltstar Tina Turner beschäftigte bereits die Kölner Gerichte. Es geht um einen Streit um Werbeplakate für eine sogenannte Tribute-Show, der inzwischen beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gelandet ist. Doch dort stehen die Chancen für die Sängerin wohl schlecht. 

Es geht um die Frage, ob die Tina-Turner-Darstellerin auf den Plakaten dem Original zu ähnlich sieht und der Eindruck erweckt wird, die 81-Jährige selbst habe etwas mit der Show zu tun. In einer ersten Einschätzung neige der Senat dazu, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln für richtig zu erachten, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch am Donnerstag (4. November 2021).

Im Berufungsprozess vor dem Kölner Landgericht unterlag Tina Turner

Die Sängerin hatte ihre Klage vor dem Kölner Landgericht gewonnen, den Berufungsprozess dann allerdings verloren. So hatte das Kölner OLG Ende 2020 zugunsten des bayerischen Tourveranstalters entschieden, der die Show „Simply The Best – Die Tina Turner Story“ produziert.

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Veranstalter Oliver Forster, Geschäftsführer der Firma COFO Entertainment, hatte EXPRESS.de am Rande des Prozesses in der ersten Instanz gesagt: „Es ist hinlänglich bekannt, dass Tina Turner ihre aktive Bühnenkarriere beendet hat, und man deshalb wissen sollte, dass sie in unserer Show nicht zu sehen sein wird.“ Es sei lebensfremd, von der echten Tina Turner auszugehen. 

Weil das OLG Köln jedoch eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen und Tina Turner beziehungsweise ihr Anwalt diese Möglichkeit ergriffen hatte, liegt die Entscheidung jetzt beim obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Der BGH will in Kürze bekannt geben, wann er sein Urteil verkünden wird. (mit dpa)