Zoff um Musik-WeltstarKöln: Neues Urteil stellt Tina Turner vor große Entscheidung

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Weltstar Tina Turner (l.) klagte in Köln gegen ihr Double Coco Fletcher.

von Thomas Werner (tw)

Köln – Sie hatte doch eigentlich schon gewonnen! Musik-Weltstar Tina Turner (81) hatte vor dem Kölner Landgericht eine Klage gegen die Show „Simply the Best – Die Tina Turner Story” angestrengt – und in erster Instanz auch gewonnen.

Tina Turner: Gerichtsprozess in Köln im zweiten Anlauf verloren

Doch das, was EXPRESS schon im Oktober 2020 berichtet hatte, ist nun Wirklichkeit geworden: Im Berufungsprozess hat sich das Blatt gewendet, Turner hat verloren. Möglicherweise bekommt der Fall nun aber eine weitere Fortsetzung vor dem Bundesgerichtshof.

In der Show wird Tina Turner von der Sängerin Coco Fletcher verkörpert. Die 81-Jährige selbst hat mit der Show nichts zu tun. Deshalb wehrt sich Turner gerichtlich vor allem gegen das zur Show gehörige Plakat.

Tina Turner ging gerichtlich gegen Show-Plakat vor

Es müsse nach ihrer Meinung unmissverständlich deutlich gemacht werden, dass sie selber nicht auftritt. Tour-Veranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment aus Passau argumentiert dagegen, dass die „Tina Turner Story“ schon mehr als 100 Mal in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt worden sei – und noch nie habe sich ein Zuschauer darüber beschwert, dass er nicht die echte Tina Turner zu Gesicht bekommen habe.

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Doppelgängerin Coco Fletcher mit Veranstalter Oliver Forster Anfang des Jahres im Kölner Landgericht.

Der Vorsitzende Richter im ersten Prozess, Dirk Eßer da Silva, gab Turner Recht: Es bestehe tatsächlich Verwechslungsgefahr, trotz Turners hohen Alters. Es könne ein altes Bild sein, oder nachbearbeitet. Am Ende entschied das Gericht, dass das Plakat nicht mehr verwendet werden darf.

Tina Turner: Richterin hat andere Meinung zum Fall

Cofo Entertainment nahm das aber nicht hin und ging in die Berufung. Diesmal hieß die Vorsitzende Richterin Brigitte Richter, und die sah alles ganz anders: „Insgesamt wird man das als Kunst betrachten dürfen.“ Und das falle dann unter Kunstfreiheit.

Richterin Richter erachtete die Vorstellung, Turner selbst werde auftreten, als „eher fernliegend“. Schließlich sei auf dem Plakat eine junge Frau zu sehen, und man wisse ja nun doch, dass Tina Turner mittlerweile schon etwas älter sei. Berichte über ein geplantes Comeback hätten auch nicht in der Zeitung gestanden. Deshalb sei ein „persönlicher Auftritt der Klägerin“ nicht zu erwarten. Klage abgewiesen. 

Tina Turner: Geht der Fall vor den Bundesgerichtshof?

Aber wie geht es jetzt weiter? Das hat Tina Turner selbst in der Hand. Das Oberlandesgericht hat Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Dann werde die Frage, ob die Kunstfreiheit oder das Recht am eigenen Bild in dem Fall als wichtiger zu erachten sei, höchstrichterlich geklärt. Der Ball liegt also wieder bei Tina Turner. (tw, hpu)