Ein gefundener Kater wurde jetzt zum Fall fürs Gericht. Einer Mutter und ihrer Tochter war er ans Herz gewachsen und beide behaupteten, es sei ihrer.
Mutter gegen TochterBeide wollen ihn: Kölner Landgericht muss in Streit um Fundkater entscheiden

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Der Streit um einen Kater, hier ein Tier aus dem Berliner Tierheim, ist vor dem Kölner Landgericht gelandet.

Trennen sich Eltern, streiten sie sich nicht selten um das Sorgerecht der Kinder. Bei einem Kater war es jetzt ähnlich.
Mutter und Tochter zofften sich wegen des Vierbeiners. Der Streit ging so weit, dass er schließlich vor dem Kölner Landgericht landete. Am Freitag (29. September 2023) teilte das Gericht seine Entscheidung mit.
Streit um Kater: Mutter zieht vor Kölner Amtsgericht den Kürzeren
Die Mutter hatte auf die Herausgabe des Katers geklagt. Diesen hatte ihre Tochter im Jahr 2013 vor der gemeinsamen Haustür gefunden, anschließend zog der Stubentiger bei den beiden Frauen ein.
Als die Tochter 2016 auszog, blieb der Kater zunächst bei der Mutter. 2017 war das Tier wiederum für einige Zeit bei der jungen Frau, die ihn aber anschließend erneut zur Mutter brachte – um den Vierbeiner schließlich 2022 erneut aus der mütterlichen Wohnung mitzunehmen. Seitdem lebt der Kater bei der Tochter.
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Sehr zum Leidwesen der Mutter. Die zog gegen ihre Tochter vor das Kölner Amtsgericht und behauptete, das Tier bei sich aufgenommen und sich im Wesentlichen um es gekümmert zu haben. Sie sei mit dem Kater zum Tierarzt und habe auch die weiteren Kosten übernommen.
Laut der Tochter soll hingegen von Anfang an vereinbart gewesen sein, dass der Kater, sobald sie eine geeignete Wohnung gefunden hat, zu ihr zieht. Auch habe sie sich im Wesentlichen um den Kater gekümmert.
Nach Klatsche zieht Mutter vor das Landgericht Köln – mit Erfolg
Das Amtsgericht wies schließlich die Klage der Mutter ab. In der Begründung wurde allerdings auch festgestellt, dass der Vierbeiner das Eigentum keiner der beiden Frauen sei. Denn weder die Klägerin noch die Beklagte hätten den Kater als Fundtier gemeldet. Entscheidend war daher die faktische Verfügungsgewalt über das Tier.
Die Niederlage steckte die Mutter weg und ging in Berufung. Mit Erfolg. Das Landgericht gab ihr nun Recht, änderte das Urteil des Amtsgerichts und verurteilte die Tochter zur Herausgabe des Katers.
Das Landgericht bestätigte im Rahmen des Berufungsverfahrens, dass der Besitz an einem Tier genauso geschützt ist, wie der einer bloßen beweglichen Sache und daher auch Besitzschutzansprüche durchgesetzt werden können.
Es urteilte, dass die Mutter die Besitzerin des Vierbeiners gewesen war, weil der Kater sich in ihrer Wohnung aufgehalten hatte, bis die Tochter diesen, ohne deren Zustimmung, 2022 zu sich genommen hatte. Daher muss sie ihn wieder herausrücken. Die Tochter akzeptierte das Urteil, das somit rechtskräftig ist. (mit afp)
