Vier Kölner Gastronomen klagen auf die Herausgabe eines Schiffs, das sie ersteigert haben. Das Landgericht Düsseldorf muss über den Fall entscheiden.
Zoff um die „MS Düsseldorf“Kölner Gastronomen hoffen auf Sieg vor Gericht
Der Zoff um das Schiff „MS Stadt Düsseldorf“ landete am Dienstag vor Gericht. Vier Kölner Gastronomen, darunter IG-Gastro-Vorstand und „Bagatelle“-Inhaber Daniel Rabe, klagen auf die Herausgabe des Schiffs, das sie auf „Ebay“ ersteigert hatten.
Im Streit um die Herausgabe des Ausflugsschiffs „MS Stadt Düsseldorf“ droht der Schifffahrtsgesellschaft „Weiße Flotte“ vor Gericht eine Schlappe. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Dienstag (29. März) deutlich gemacht.
Kölner Gastronomen klagen auf Herausgabe des Schiffs, das sie ersteigert hatten
Die vier Kölner Gastronomen haben die „Weiße Flotte“ verklagt. Sie hatten das 51 Jahre alte Schiff Ende August 2020 bei einer Online-Auktion zum Preis von 75.050 Euro ersteigert. Die Kölner sind der Ansicht, bei der Auktion einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen zu haben. Der Ansicht schloss sich das Gericht am Dienstag an.
Die Kölner klagen auf Herausgabe des Schiffes (Az.: 8 O 321/20). Die „Weiße Flotte“ hatte argumentiert, die Auktion sei nicht rechtmäßig abgelaufen. So dürften im Schiffsregister eingetragene Binnenschiffe laut den Geschäftsbedingungen des Auktionsanbieters nicht online versteigert werden. Sie seien laut Geschäftsbedingungen genauso wie Immobilien- oder Grundstücksgeschäfte von Auktionen ausgeschlossen.
Die „Weiße Flotte“ hatte das Schiff dort aber selbst zur Versteigerung angeboten und auch schon 2017 auf diese Weise ein Schiff unbeanstandet verkauft. Medienberichten zufolge hatte sich das Unternehmen bei der Versteigerung der „MS Stadt Düsseldorf“ einen deutlich höheren Erlös erhofft.
Die Kölner Gastwirte wollen das Ausflugsschiff gastronomisch nutzen. Es soll nach einem gestorbenen Gastwirt in „MS Schang Jülich“ umgetauft werden. Das Urteil soll am 12. April verkündet werden. Die Anwältin der „Weißen Flotte“ hat bereits angedeutet, im Fall einer Niederlage in Berufung gehen zu wollen. (dpa)