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Richterin greift durchNach Lynchmord in Köln – 32-Jähriger kassiert Höchststrafe

Der Angeklagte unterhält sich vor Beginn der Verhandlung mit seinem Verteidiger Abdel Gabbar (r) im Gerichtssaal.

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Am Dienstag (13. Juni 2023) fiel in dem Lynchmord-Prozess ein Urteil: Der Angeklagte bekommt die Höchststrafe. Das Foto zeigt den Angeklagten und seinen Verteidiger Abdel Gabbar (r.) im Gerichtssaal.

Das Urteil ist gefallen: In dem Lynchmord-Prozess am Landgericht Köln hat der 32-jährige Angeklagte die Höchststrafe bekommen. 

Lebenslänglich! In dem brutalen Lynchmord-Prozess hat das Landgericht Köln am Dienstag (13. Juni 2023) ein erstes Urteil gefällt: Ein 32 Jahre alter Mann muss wegen gemeinschaftlichen Mordes aus Rache lebenslänglich hinter Gittern.

Das Gericht sah es nach 26 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Mann im März 2022 mit rund 30 weiteren Männern einen 37-Jährigen angegriffen hatte.

Prozess in Köln: Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt

Auf offener Straße und am helllichten Tag hatten die Männer ihr Opfer mit Faustschlägen, Tritten, Messerstichen sowie Schlägen mit einem Hammer traktiert. Der Mann wurde so schwer verletzt, dass er wenige Tage später in einem Krankenhaus starb. „Die Tat lässt den Betrachter relativ fassungslos zurück“, hielt die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung fest.

Hintergrund der Tat war eine in einem Sozialen Netzwerk live gestreamte und mehrere Stunden dauernde Beleidigungs- und Bedrohungstirade gegen die Großfamilie der späteren Täter.

Urheber des Streams war jedoch nicht das Opfer, sondern dessen Bruder. Da der sich aber in Serbien aufgehalten habe, habe sich die vom Oberhaupt der beleidigten Familie geforderte „angemessene Reaktion“ gegen den in Köln lebenden Bruder gerichtet.

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Die Tat war von einer Überwachungskamera aufgenommen worden, die Aufnahme diente in dem Prozess als Beweismittel. Die Staatsanwaltschaft führt in dem Fall über 30 weitere Beschuldigte, die mit internationalem Haftbefehl gesucht werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof kann eingelegt werden. 

Am Mittwoch (14. Juni 2023) soll bereits ein weiteres Urteil fallen: Gegen einen 23-Jährigen läuft seit März 2023 ebenfalls ein Prozess, dieser soll auch Teil des Mobs gewesen sein. Ihn erwartet eine lebenslängliche Haftstrafe, womöglich sogar mit anschließender Sicherheitsverwahrung. (dpa/kvk)

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