Mode und LifestyleKölns Top-Influencerin: Klatsche vor Gericht wegen Posting

Diana zur Löwen

Diana zur Löwen ist eine erfolgreiche Influencerin. Das Foto zeigt sie bei der Verleihung der 1Live-Krone 2019. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Köln – Mit fast einer Million Abonnenten bei Instagram und mehr als 600.000 bei Youtube ist Diana zur Löwen (26) äußerst erfolgreich. Weniger gut lief es für die Influencerin vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG). Dort bekam sie jetzt die zweite Klatsche. 

  • Kölnerin vom „Verband Sozialer Wettbewerb e. V.“ verklagt
  • Bereits Klatsche vor Landgericht Köln
  • Es geht um Tagging

In dem Verfahren ging es um drei Postings aus Oktober 2019 auf dem Instagram-Account der 26-Jährigen. 

Klatsche vor Kölner Oberlandesgericht: Es ging um drei Postings auf Instagram

Auf dem ersten Posting ist sie vor dem Hintergrund einer Waldlandschaft zu sehen, der Text dazu nimmt Bezug auf ihre Kleidung, unter anderem Leder-Shorts und eine Teddyjacke – klickt man auf das Bild, erscheinen Tags, die zu den Instagram-Profilen der entsprechenden Modehersteller führen. 

Alles zum Thema Social Media

Ähnlich bei den beiden anderen Postings, bei denen es ebenfalls Verknüpfungen zu den Namen von Unternehmen oder Dienstleistern gibt. Vor Gericht ging es um die Frage, ob das okay ist – oder ob die Postings nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen. 

Influenzerin_data

In dem Rechtsstreit von Diana zur Löwen vor dem Oberlandesgericht Köln ging es unter anderem um dieses Posting.

Die Beklagte argumentierte, dass sämtliche Kleidungsstücke von ihr gekauft worden seien. Lediglich das Dirndl und die Handtasche, die sie im dritten Posting trug, seien ihr unverlangt von den angegebenen Unternehmen zugesendet worden. 

„Verband Sozialer Wettbewerb e. V.“ verklagte Kölns Top-Influencerin

Der Kläger, der „Verband Sozialer Wettbewerb e. V.“, wollte aber, dass ein entsprechender Werbungs-Hinweis aufgenommen wird und hatte auf Unterlassung geklagt.

Der Verein vertritt die Meinung, dass eine geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorliege, wenn ein „werblicher Zusammenhang“ zwischen den Abbildungen und kommerziellen Interessen der von der Darstellung begünstigten Unternehmen sowie der Beklagten selbst bestehe. Aus der Vertaggung (engl. für Markierung) folge auch die Werbeabsicht.

Diana zur Löwen ist überwiegend im Bereich Mode und Lebensstil tätig, verbreitet aber in jüngster Zeit auch zu politischen und gesellschaftlichen Themen Beiträge. Die Richter stellten fest, dass sie sich hauptberuflich mit Blogs beschäftigt und jährlich sechsstellige Umsätze erzielt. 

Influencerin Diana zur Löwen verlor bereits vor dem Kölner Landgericht

Die Influencerin hatte im Sommer 2020 bereits vor dem Kölner Landgericht den Kürzen gezogen. Gegen das Urteil hatte sie Berufung eingelegt. Doch die wies das OLG Köln nun zurück.

Laut Gericht kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte die Sachen auf den Postings selbst gekauft hat – es würde ausreichen, wenn irgendwie ein kommerzieller Zweck verfolgt wird. „Um die Vermutung zu widerlegen, dass es sich nicht um kommerzielle Zwecke handelt, müsste man konkret darlegen, inwiefern die Posts und Links ausschließlich der Informationsvermittlung dienen“, erklärte OLG-Sprecher Georg Winkel. 

Der Senat hat die Revision zugelassen. Heißt: Diana zur Löwen kann auch noch vor den Bundesgerichtshof ziehen. (iri)