Kölner Gericht sieht groben Fehler einer Frauenärztin. Zwillingseltern nehmen das Urteil zwiegespalten auf.
Kölner GerichtFrauenärztin muss Millionen-Schmerzensgeld zahlen

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Die Zwillinge sollen nach dem Urteil des Landgerichts Köln 1,7 Millionen Euro Schmerzensgeld erhalten.
Drastisches Urteil am Kölner Landgericht: Eine Frauenärztin muss insgesamt 1,7 Millionen Euro Schmerzensgeld an Zwillingsschwestern zahlen.
Die Richter sahen einen groben Behandlungsfehler als erwiesen an. Die Medizinerin habe vor der Geburt bei der Mutter den Gebärmutterhals falsch vermessen und trotz der Risikokonstellation keine Einweisung in eine Spezialklinik veranlasst. Darüber berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Vorsorgeuntersuchung stand im Zentrum des Verfahrens
Die Mädchen wurden in der 24. Schwangerschaftswoche geboren und sind seitdem körperlich schwer beeinträchtigt. Eine Hebamme, die ebenfalls verklagt worden war, muss dagegen nicht haften.
Kern des Verfahrens war eine Vorsorgeuntersuchung am 12. Juli 2019. Die Mutter schilderte damals Druck nach unten und Angst vor einer Frühgeburt. Die Zwillinge teilten sich eine Plazenta, bei einem Kind war ein wohl gutartiger Tumor am Steißbein entdeckt worden.
Nach den Urteilsfeststellungen ermittelte die Ärztin für den Gebärmutterhals eine Länge von 3,2 Zentimetern. Der Gutachter hielt diese Messung für fehlerhaft: Der Gebärmutterhals sei bei der Untersuchung zusammengedrückt gewesen und habe deshalb insgesamt länger gewirkt. Zudem seien die Messpunkte falsch gesetzt worden. Tatsächlich sei er wohl kürzer als 2,5 Zentimeter gewesen.
Bei dieser Zwillingsschwangerschaft sei das ein kritischer Befund, der eine rasche Abklärung in einem Perinatalzentrum erfordert hätte. Das Gericht schloss sich dem Sachverständigen an und wertete das Vorgehen als groben Behandlungsfehler. Wer so eine Untersuchung mache, müsse sie korrekt durchführen und auf einen auffälligen Befund reagieren. Die bestehende Risikokonstellation habe besondere Sorgfalt erfordert, die Geburt hätte hinausgezögert werden können.
Die Eltern der Zwillinge sagen dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass man sich zwar über das Urteil freue. Gleichzeitig treibe sie die Sorge um, dass der Rechtsstreit in die Berufung und damit noch Jahre weitergeht. Denn niemand könne voraussagen, wie lange ihre Kinder noch leben. Das Schmerzensgeld, das die Ärztin wohl ohnehin nicht aus eigener Tasche zahlen müsse, da eine Haftpflichtversicherung greife, könne man gut gebrauchen; etwa für ein behindertengerechtes Auto, den dringend benötigten Umbau des Hauses oder spezielle Urlaube und Erholungsangebote. (red)
