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Kölner „Folter-WG“BGH bestätigt Mord-Urteile

Die Angeklagten warten mit ihren Rechtsanwälten auf den Beginn des Prozesses.

Der Prozess gegen die sogenannte Folter-WG begann am 12. Dezember 2023 vor dem Kölner Landgericht. 

Der „Folter-WG“-Prozess zeigte einen Blick in einen menschlichen Abgrund. Jetzt hat der Bundesgerichtshof über die Revisionen gegen drei Mordurteile entschieden. 

Der Fall hat für Entsetzen gesorgt: Eine junge Frau (21) wurde in einer Wohnung in Köln-Höhenberg gefoltert und starb an den Misshandlungen. Anfang 2024 fielen in dem Prozess gegen die sogenannte „Folter-WG“ die Urteile.

Zwei Schwestern (damals 32 und 35) und der Lebensgefährte (damals 31) der älteren Angeklagten erhielten lebenslänglich wegen Mordes. Dagegen gingen sie vor und legten gegen die Urteile Revision ein – ohne Erfolg, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (13. August 2025) bekanntgab.

Nach den Urteilsfeststellungen schlugen und traten die Angeklagten in der gemeinsamen Wohnung über Tage die junge Mitbewohnerin, wobei sie zum Teil eine Hundeleine, Quarzhandschuhe und Stahlkappenschuhe verwendeten und ihrem Opfer die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verweigerten, heißt es in der Mitteilung des BGH. 

Während sich zu Beginn alle der insgesamt vier Angeklagten an den Handlungen beteiligten, setzten die Tat später nur die drei wegen Mordes verurteilten Angeklagten fort. Die schwerverletzte und völlig dehydrierte 21-Jährige starb wenige Wochen nach ihrer Befreiung durch die Polizei trotz maximal medizinischer Versorgung an multiplem Organversagen. 

Prozess in Köln: Blick in einen menschlichen Abgrund

Der Prozess vor dem Kölner Landgericht ging über zwei Monate und zeigte einen Blick in einen menschlichen Abgrund. So wurde die 21-Jährige wie eine Sklavin gehalten, musste um Essen und Trinken betteln und auf den Boden urinieren. Lediglich den Lebensgefährten (damals 28) des Opfers sah die Vorsitzende Richterin vor allem selbst als Opfer der anderen drei Angeklagten.

In der Begründung des Bundesgerichtshofs, warum die gegen ihre Verurteilung gerichteten Revisionen der Angeklagten verworfen wurden, heißt es: „Das Verfahren ist rechtsfehlerfrei geführt worden und die materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils hat keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.“ Das Urteil des Kölner Landgerichts vom 5. Februar 2024 ist somit rechtskräftig. (iri)