Geheimes Rechte-TreffenGericht trifft Entscheidung um Kölner Dozenten: Greift die Uni jetzt durch?

Ulrich Vosgerau auf einer Pressekonferenz.

Ulrich Vosgerau, Privatdozent an der Universität zu Köln, hat am geheimen Rechte-Treffen in Potsdam teilgenommen. Das Foto wurde am 17. Februar 2022 aufgenommen.

Nach seiner Teilnahme am geheimen Rechte-Treffen in Potsdam hat das Landgericht Hamburg eine Entscheidung im Rechtsstreit um einen Kölner Dozenten getroffen. Die Universität zu Köln prüft Konsequenzen.

Das Landgericht Hamburg hat eine Entscheidung in dem Rechtsstreit zwischen dem Juristen Ulrich Vosgerau, Privatdozent an der Universität zu Köln, und der Recherche-Plattform Correctiv gefällt.

Die Kanzlei von Ralf Höcker, die Vosgerau vertritt, teilte auf X (ehemals Twitter) mit, dass der Unterlassungsantrag des Juristen teilweise erfolgreich war. Spezifisch hat das Gericht die Darstellung von Correctiv zu Vosgeraus Aussagen beim geheimen Rechte-Treffen in Potsdam beanstandet.

Nach Klage von Kölner Privatdozent: Gericht trifft Entscheidung

Correctiv muss nun die Berichterstattung dahingehend ändern, dass Vosgerau ein massenhaftes Einreichen von Wahlbeschwerden nicht befürwortet hat, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet.

„Mit seinem Antrag hat Vosgerau geltend gemacht, ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürwortet zu haben. Der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde hänge nicht davon ab, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei“, schreibt das Hamburger Landgericht dazu.

Gleichzeitig bleibt Vosgerau in anderen Punkten erfolglos. So wurden seine Äußerungen bezüglich Briefwahlen und die Beeinflussbarkeit junger Wählerinnen türkischer Herkunft vom Gericht nicht moniert. Vosgerau hatte diese Aussagen bei einem Treffen gemacht und später gegenüber Correctiv bestätigt.

Parallel dazu prüft die Universität Köln, ob Vosgerau der Titel des Privatdozenten entzogen werden soll, vor allem wegen seiner Teilnahme am besagten Rechte-Treffen. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus und wird laut dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ voraussichtlich im Mai erwartet.

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Eine anonyme Juristin aus Köln äußert allerdings Zweifel daran, dass Vosgerau der Titel entzogen werden kann, da sie keinen direkten inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Titel und dem angeprangerten Verhalten sieht. „Es ist nicht verboten, zu einem Treffen zu gehen“, erklärt sie gegenüber dem „KStA“. 

Vosgerau ist schon seit 2018 nicht mehr in der Lehre aktiv. Auf seiner Homepage weist er dennoch prominent auf seine Zugehörigkeit zur Uni Köln hin. Die Kernvorwürfe der Correctiv-Recherche, beim Geheimtreffen sei über die massenhafte Vertreibung von Menschen mit Migrationsgeschichte debattiert worden, hat Vosgerau juristisch nicht angefochten. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Gianluca Reucher) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.