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Prozess um DrogenkriegKölner beschwert sich über Gestank – Polizei macht krasse Entdeckung

Der mutmaßliche Kölner Drogenboss Sermet A. mit seinen Verteidigern Wolf Bonn (l.) und Franziska Ernst beim Prozessauftakt im Landgericht im Dezember 2025.

Der mutmaßliche Kölner Drogenboss Sermet A. mit seinen Verteidigern Wolf Bonn (l.) und Franziska Ernst beim Prozessauftakt im Landgericht im Dezember 2025.

In Köln läuft ein Prozess gegen den mutmaßlichen Drogenboss Sermet A. vor dem Landgericht.

Der Prozess um den „Kölner Drogenkrieg“ gegen den mutmaßlichen Bandenführer Sermet A. und einen weiteren Angeklagten umfasst 35 einzelne Taten.

Es dreht sich um Geiselnahme, Explosionen und Drogenhandel im großen Stil – aber auch um scheinbar kleinere Nebenschauplätze. Ein Beispiel ist ein zufälliger Drogenfund in einem Keller in Ostheim.

Köln: Anwohner rief wegen Geruchs die Polizei

Vor dem Kölner Landgericht hat am Dienstag (13. Januar 2026) ein Bewohner aus Ostheim als Zeuge ausgesagt. Der Mann, selbst Polizist, hatte seine Kolleginnen und Kollegen alarmiert. Er fühlte sich durch einen starken und andauernden Marihuana-Geruch aus der Nachbarwohnung gestört.

„Der Vormieter hat gelegentlich gekifft, das ist ja in Ordnung“, erklärte der Zeuge. Das Paar, das erst seit wenigen Wochen im Januar 2024 dort wohnte, habe es jedoch übertrieben.

„Wir konnten die Fenster kaum öffnen“, schilderte der Bewohner des Mehrfamilienhauses, „im Treppenhaus war es ganz schlimm“. Die Nachbarn hätten auf Klopfen und Klingeln nicht aufgemacht. Deshalb rief er schließlich die Polizei. Bei einer ersten Überprüfung in der Wohnung fanden die Beamten und Beamtinnen Drogen. Anschließend durchsuchten sie mit einem richterlichen Beschluss den Keller.

Dort entdeckten sie laut Anklage fast 25 Kilogramm Ecstasy, etwa fünf Kilogramm Marihuana und rund ein Kilogramm Heroin. Eine Feinwaage, die als typisches „Arbeitswerkzeug“ für Drogenhändler gilt, wurde ebenfalls beschlagnahmt, zusammen mit 2700 Euro Bargeld aus einem Schrank.

Köln: Sermet A. soll Anweisung zur Drogenlagerung gegeben haben

Der Vorsitzende Richter Ralph Ernst fragte den Zeugen, ob er bedroht worden sei, nachdem er die Nachbarn angezeigt hatte. Dieser verneinte. „Die grüßen mich bis heute nicht – keine Ahnung, warum“, sagte der Mann zuvor. Er wohne weiterhin in seiner Wohnung im zweiten Stock. Die Frau lebe ebenfalls noch dort. Nur den Mann sehe er nicht mehr, dieser sei „wahrscheinlich in Haft“.

Laut Anklageschrift sollen die Drogen auf Anweisung des Angeklagten Sermet A. dort gelagert worden sein. Der Fall ist ein weiteres Puzzleteil in dem gewaltigen Komplex, den die Justiz detailliert aufarbeiten möchte. Das erklärte Ziel der Staatsanwaltschaft ist die Sicherungsverwahrung – die härteste Maßnahme im deutschen Strafrecht. Der erst 24-jährige A. könnte somit möglicherweise nie wieder freikommen.

Köln: Dem Angeklagten droht die Sicherungsverwahrung

Hierbei kommt es maßgeblich auf den psychiatrischen Sachverständigen Stephan Roloff-Stachel an. Der Leiter der LVR-Klinik für Forensische Psychiatrie in Essen muss die gegenwärtige Gefährlichkeit von Sermet A. einschätzen. Sein Gutachten bildet bei einer Verurteilung die Basis für eine mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung.

Zu Prozessbeginn hatte Verteidiger Wolf Bonn eine Aussage seines Mandanten in Aussicht gestellt, die bisher jedoch ausblieb, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet.

Sermet A. wird als zentrale Figur im „Kölner Drogenkrieg“ betrachtet, der nach dem Diebstahl von 350 Kilogramm Marihuana aus einer Lagerhalle in Hürth eskalierte. Mehrere Beteiligte wurden bereits vor dem Landgericht zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein Urteil in diesem Prozess wird erst für den Sommer erwartet (red).

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.