Wegen kurioser RegelKölner wollen zur Mülldeponie, aber AWB schickt sie weg

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Eine Null am Ende darf nicht rein: Ralf Lichte und sein Kollege erklären einem Fahrer die Regeln.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Gerade oder ungerade, das ist hier die Frage. Bei den beiden Kölner Mülldeponien ist dieser Tage die Hölle los. Viele Kölner sind derzeit wegen der Coronakrise zu Hause und misten aus, was das Zeug hält. Das Ergebnis: Lange, zu lange Warteschlangen an den beiden Kölner Mülldeponien. In Ossendorf und Gremberghoven sind die Wertstoff-Center wieder geöffnet – mit einer neuen Regel.

Am Dienstag, 21. April, durften nur diejenigen mit ihren Fahrzeugen rein, deren Kennzeichen mit einer ungeraden Zahl endet. Am Mittwoch (22. April) dürfen wieder diejenigen mit geraden Enden am Kennzeichen rein.

Diese kurios anmutende Regelung mussten sich die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) einfallen lassen, da zu viele Bürger zu den Deponien gefahren waren (hier lesen Sie mehr).

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Damit es jetzt besser läuft, kontrollieren AWB-Mitarbeiter Ralf Lichte und seine Kollegen die Kennzeichen der Autos. Die Mitarbeiter stehen an der August-Horch-Straße (Gremberghoven) und Butzweilerstraße (Ossendorf) und sprechen Autofahrer an, wenn nötig.

Wie läuft das so? Lichte, seit 30 Jahren bei der AWB, erklärt: „Viele halten sich an die Regeln. Einige haben aber noch nicht von der neuen Regelung gehört und wundern sich.“

Ärgern sich da nicht manche, wenn sie zurück müssen? „Wir haben Verständnis, machen aber keine Ausnahme. Es ist noch niemand aus dem Auto ausgestiegen“, so der erfahrene AWB-Mann.

Am Montag, Beginn der neuen Regelung und laut Lichte einem „ruhigen Tag“, seien 813 Autos zum Wertstoff-Center auf der Schäl Sick gekommen. Am Dienstag musste er bis mittags schon etwa 30 zurückschicken.

Wertstoff-Center in Köln: Was ist erlaubt? Was nicht?

Bei den Wertstoff-Centern ist die Abgabe von Altkleidern, Batterien, CDs/DVDs, Elektro-Altgeräten, Feuerlöscher, Grünschnitt (max. ein Kubikmeter), Leichtverpackungen, Metall, Papier, Pappe/Kartonagen, Schadstoffen und Sperrmüll (bis zu drei Kubikmeter) erlaubt.

Nicht erlaubt sind: Asbest, Dämmmaterial, Außenhölzer, Teerpappe, Munition, Sprengstoff, Gasflaschen, Infektiöses Material, Tierkadaver, Motoren, Getriebeöle und Altreifen.