Kassierten Betrüger zu Unrecht ab? Das muss nun das Kölner Landgericht klären.
In die Falle gelockt?Fette Rechnung für Kölner Pornogucker

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Die laut Staatsanwaltschaft Geschädigten schauten sich Pornofilme im Internet an. (Symbolbild)
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Tausende Nutzer einer Porno-Webseite im Internet bekamen nach dem Konsum unerwünschte Post. Die Sexfilme seien illegal angeschaut worden, die Urheberrechte der Produzenten seien verletzt worden. 250 Euro sollten die meisten Nutzer zahlen, dann hätte sich der Fall zivilrechtlich erledigt; die strafrechtliche Seite würde noch geprüft. Auch aus Angst vor weiteren Konsequenzen zahlten viele der vermeintlich Ertappten den Betrag. Später kam raus: Die Pornogucker könnten gezielt in eine Falle gelockt worden sein. Die Staatsanwaltschaft klagte die Abmahner wegen Betrugs und Erpressung an.
Rund 2200 Pornogucker zahlten den Strafbetrag
Die Kölner Ermittler gehen davon aus, dass die Internet-User über eine Weiterleitung gezielt auf die Pornovideos gelenkt wurden. So sei es dem Initiator möglich gewesen, die IP-Adressen der Nutzer, also den digitalen Fingerabdruck, zu sichern. Beim Landgericht Köln erwirkten Anwälte dann die Herausgabe der Adressdaten von zwei Netzanbietern. Knapp 45.000 Abmahnungen wurden laut Anklageschrift verschickt, immerhin rund 2200 Empfänger überwiesen den geforderten Betrag, manche bis zu 1250 Euro. Laut Staatsanwalt sei so ein Schaden von rund 611.000 Euro entstanden.
Die Abmahner hätten vor dem Landgericht fälschlicherweise behauptet, die IP-Adressen mithilfe einer speziell entwickelten Software ermittelt zu haben – und nicht über die eingerichtete Weiterleitung. Auch hätten sie angegeben, die Konsumenten hätten die Pornofilme heruntergeladen. Tatsächlich habe es sich aber um ein damals völlig legales Streaming gehandelt. Die geltend gemachten Ansprüche seien von vornherein unberechtigt gewesen. Die schriftliche Drohung mit weiteren zivil- oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen werteten die Ermittler als Erpressung.
Köln: Angeklagte bestreiten die Vorwürfe
Zum Prozessauftakt in Saal 142 des Kölner Justizgebäudes wiesen die vier Angeklagten am Dienstag die Vorwürfe zurück. Sie seien von der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen ausgegangen. Die Rechte an den betroffenen Pornofilmen seien ja gerade zum Zweck der Abmahnung erlangt worden. Die IP-Adressen müssten auch gar nicht durch die in Rede stehende Software ermittelt worden sein. Womöglich habe man sie ja auch von einem Mitarbeiter der Porno-Plattform gekauft. Diese mögliche Variante sei zumindest nicht zu widerlegen. Die Angeklagten hätten sich nicht schuldig gemacht.
Einer der Beschuldigten gab an, an die Software geglaubt zu haben. Er habe dem Initiator auch Geld für die angebliche Entwicklung bezahlt – und nie welches zurückbekommen. Ursprünglich sei es darum gegangen, den illegalen Konsum von Hollywood-Filmen zu sanktionieren. „Das war ein Riesenthema damals in der Filmindustrie“, so einer der Angeklagten, viele hätten den finanziellen Ruin gefürchtet. Der inzwischen verstorbene Initiator habe aber gesagt, im Pornobereich sei es leichter, an die IP-Adressen der Nutzer zu kommen. Er habe ihm das geglaubt, so der Angeklagte.
Die Anwälte argumentierten, die Pornofilme mit den Originalnamen „Sexual Rehab – Dona Bell“ oder „Naughty Cheerleaders 2“ seien auch tatsächlich von den Konsumenten heruntergeladen worden. Und zwar mit dem Verfahren des „progressive Download“, der Abschnitte der Videos zur flüssigeren Wiedergabe auf dem Computer zwischenspeichere. „Der progressive Download ermöglichte es den Nutzern, während der Wiedergabe vor- und zurückzuspulen“, sagte einer der Verteidiger. Das sei bei einem wirklichen Live-Stream, der etwa bei Sportübertragungen verwendet werde, nicht möglich.
Köln: Anwälte rügen überlanges Strafverfahren
Die Verteidiger rügten zum Prozessauftakt auch die Dauer des Strafverfahrens. Die Vorwürfe datierten aus den Jahren 2013 und 2015. Laut einer Anwältin sei der Fall spätestens im Oktober 2016 ausermittelt gewesen. Trotzdem habe die Staatsanwaltschaft bis Mitte 2023 für die Anklageerhebung gebraucht. Dadurch seien Grundrechte des Mandanten verletzt worden. Das Verfahren sei daher einzustellen, forderte die Verteidigerin. „Ich vertraue auf faires Verfahren und darauf, dass das Gericht feststellt, dass ich kein Straftäter bin und dieser Alptraum endet“, ergänzte der Mandant.
Ohne Geständnisse wird eine umfangreiche Beweisaufnahme nötig sein. Der Vorsitzende Richter Volker Köhler kündigte an, dass auch die geschädigten Internet-User im Zeugenstand aussagen werden. Dann müssen sie – die Erinnerung vorausgesetzt – erklären, auf welchen Link sie damals womöglich geklickt und was sie sich auf dem Pornoportal angeschaut haben. Bisher hat das Gericht insgesamt zwölf Verhandlungstage bis Mitte November angesetzt.
