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Nach Tod seines SohnesHat der Kölner „Waffennarr“ nichts gelernt?

Der Angeklagte (l.) mit seinem Verteidiger Claus Eßer beim ersten Prozess im Kölner Amtsgericht

Copyright: Hendrik Pusch

Der Angeklagte (l.) mit seinem Verteidiger Claus Eßer beim ersten Prozess im Kölner Amtsgericht

Nach einer Familientragödie saß der Kölner erneut wegen Waffenbesitzes auf der Anklagebank.

Hat er aus einer Familientragödie etwa nichts gelernt? Ein 52 Jahre alter Kölner ist vom Amtsgericht erneut wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen ein Waffenverbot verurteilt worden, diesmal zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung. Der gelernte Schlosser hatte trotz eines behördlichen Verbots mehrere Schusswaffen und Munition bei sich. Erst im Januar dieses Jahres hatte der Mann vor Gericht gestanden – eine von ihm umgebaute Schreckschusspistole hatte sein 16-jähriger Sohn gefunden und sich damit das Leben genommen.

Kölner mit Waffen im Rucksack von der Polizei erwischt

Der Angeklagte war in einer Juninacht in Lindenthal von der Polizei aufgegriffen worden. In seinem Rucksack fanden die Beamten eine Pistole, acht Patronen und einen Schalldämpfer. Eine weitere Pistole lag im Helmfach seines Motorrads. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten die Ermittler weitere Waffenteile, darunter einen Lauf, Magazine und Munition. Der Beschuldigte zeigte sich laut Akten kooperativ und wies die Polizisten sogar auf weitere Fundstellen hin. Seit Juni 2021 war dem Angeklagten der Erwerb und Besitz von Schusswaffen untersagt.

Bereits 2020 war der Beschuldigte auf einem Autobahnrastplatz mit einer geladenen Walther PPK unter dem Fahrersitz seines Autos aufgefallen. In seiner Wohnung fanden Polizisten damals weitere 63 Patronen. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte ihn wegen Drogen- und Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zehn Euro. Hinter der jüngsten Verurteilung steht eine furchtbare Tragödie. Der Angeklagte hatte im Jahr 2024 im Internet eine Schreckschusspistole erworben und diese in seiner Garage durch den Austausch des Laufs schussfähig gemacht.

Sohn nahm sich mit gefundener Pistole das Leben

Die illegale Waffe versteckte er nach eigenen Angaben in einem Hohlraum unter einem Gartenhäuschen, bedeckt mit Laub. Sein Sohn kannte die Pistole und hatte den Vater auch schon zu Schießübungen begleitet. „Ich habe ihn aber nie selbst schießen lassen“, beteuerte der Angeklagte. Im Februar 2025 nahm der Jugendliche die Waffe heimlich an sich und erschoss sich anschließend auf einer Parkbank am Langeler Damm. Im Januar war der Vater deshalb bereits vom Amtsgericht wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.

Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung sprach ihn das Gericht damals frei. Da selbst Beihilfe zu einem Suizid straflos sei, könne auch ein fahrlässiger Beitrag dazu nicht sanktioniert werden, hatte der Richter erklärt. Anders hätte es ausgesehen, wenn mit der Waffe des Vaters ein Mord begangen worden wäre – wie im Fall des Amoklaufes von Winnenden im Jahr 2009 mit 15 Todesopfern. Vor Gericht erklärte der Angeklagte zu den aktuellen Vorwürfen, er habe die Waffen schon länger besessen. In der Nacht seiner Festnahme sei er psychisch völlig durcheinander gewesen.

„Ich hatte die Gedanken, die Waffen oder mich verschwinden zu lassen“, sagte er. Er habe sich alle Optionen offenhalten wollen. Als die Polizei gekommen sei, habe er sich erleichtert gefühlt. „Ich wollte festgenommen werden“, so der Angeklagte, er habe ja selbst auf sich aufmerksam gemacht. Den Tod seines Sohnes könne er sich bis heute nicht verzeihen. Er sei deshalb in Behandlung im LVR-Klinikum gewesen. Inzwischen gebe ihm eine neue Lebensgefährtin Halt. Beruflich sei seine Zukunft dagegen ungewiss. Er sei derzeit krankgeschrieben und hoffe, wieder arbeiten gehen zu können.

Richter gibt Bewährung und spricht Warnung aus

Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zugunsten des Angeklagten wertete sie sein Geständnis und seine Kooperation mit der Polizei. Belastend seien die Vorstrafen und die laufende Bewährung. Verteidiger Claus Eßer schloss sich dem Antrag an. Er hoffe, sein Mandant, der nun einmal ein „Waffennarr“ sei, werde künftig die Finger von Schusswaffen lassen. Eßer: „Es ist sicher auch besser, dass er ein normaler Schlosser geworden ist und nicht, wie mal angedacht, ein Büchsenmacher.“

Das Gericht folgte letztlich dem Antrag der Staatsanwältin. Der Richter betonte, dass eine erneute Bewährungsstrafe nur äußerst knapp vertretbar sei und er im Vorfeld nicht daran gedacht habe. Der Angeklagte habe zwar trotz des Verbots weitere Waffen besessen und geführt. Es habe sich im aktuellen Fall jedoch um „ältere Bestände“ gehandelt, die er in einer psychischen Ausnahmesituation mit sich geführt habe. Zudem leide der 52-Jährige erheblich unter dem Verlust seines Sohnes. Der Richter warnte den Mann aber ausdrücklich: „Beim nächsten Mal gibt es bei mir keine Bewährung.“

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