Schuss auf junge HaushaltshilfeWeil sie ihn nicht liebte – Urteil gegen Kölner Rentner (71) gefallen

In einer Glastür klafft ein Einschussloch.

Einsatzkräfte sicherten am 16. Februar das Einschussloch in der Wohnungstür der Haushaltshilfe. Das Symbolfoto zeigt eine ähnliche Situation in Hamburg. 

Ein Rentner (71) ist vor dem Kölner Landgericht wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Dennoch verließ er das Gebäude als freier Mann.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Köln. Sollte seine Haushaltshilfe sterben? Rentner Otto B. (71, Name geändert) hatte aus verschmähter Liebe auf die Wohnungstür der Frau geschossen. Am Donnerstag, 29. Juli, fiel das Urteil gegen den 71-Jährigen – schuldig des versuchten Totschlags!

Die Kammer ging davon aus, dass Otto B. den Tod seiner Haushaltshilfe (37) zumindest billigend in Kauf nahm und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der 71-Jährige, der bereits fünfeinhalb Monate in U-Haft saß, verließ das Landgericht jedoch als freier Mann. Denn der Richter hob den Haftbefehl auf und setzte die Reststrafe zur Bewährung aus. 

Der Prozess hatte am 5. Juli begonnen. Das Opfer trat als Nebenklägerin auf. Ursprünglich war mit einem schnelleren Urteil gerechnet worden.

Prozess vor Landgericht: Kölner Rentner schoss mit Uralt-Revolver

Laut Anklage hatte Otto B. am 16. Februar versucht, seine Haushaltshilfe durch ihre Wohnungstür zu erschießen. Der Rentner wollte mit der deutlich jüngeren Frau eine Beziehung führen und war ihr gegenüber eifersüchtig. 

Die 37-Jährige erwiderte seine Gefühle allerdings nicht. Als der Rentner am Tattag zu ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Vingst kam, um mit ihr zu sprechen, ließ sie ihn nicht rein. Was die Haushaltshilfe nicht ahnte: Der Angeklagte war bewaffnet mit einem fast 150 Jahre alten Revolver. Im Prozess erklärte ein Waffenexperte, dass dieser allerdings über eine geringe Durchschlagskraft verfügte. 

Kölner Rentner: Haushaltshilfe als Liebesbeweis 10.000 Euro überwiesen

Als Otto B. einmal abdrückte, durchschlug das Projektil tatsächlich die Wohnungstür nicht. In der Urteilsbegründung hieß es allerdings, dass es auf die innere Einstellung des Angeklagten angekommen sei. Denn der hätte auf die Mitte der Tür, hinter der die Haushaltshilfe stand, gezielt. 

Der Richter sprach von einem tragischen Fall. Zumal der 71-Jährige bis dato völlig unbescholten war. Er war so verknallt in die 34 Jahre jüngere Frau, dass er ihr zuvor sogar als Liebesbeweis 10.000 Euro überwiesen hatte. Das Geld darf die Mutter eines Sohnes (13) im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs behalten.