Fast zwei Jahre nach dem Tod einer Radfahrerin (†63) ist jetzt ein Lkw-Fahrer in Köln vor Gericht verurteilt worden.
Radlerin totEmotionaler Prozess in Köln – Angeklagter ergreift letztes Wort

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Tragischer Einsatz am 9. April 2024: Eine Radfahrerin wurde in Köln-Klettenberg von einem abbiegenden Lkw erfasst und tödlich verletzt.
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Ein Lkw steht auf der Straße, daneben haben Einsatzkräfte einen Sichtschutz aufgestellt, daneben parkt ein Notarztwagen: Die Szene, die sich am 9. April 2024 in Köln-Klettenberg abspielte, ließ Schlimmstes vermuten.
Eine Radfahrerin (†63) kam ums Leben, als der Lkw-Fahrer vom Sülzgürtel nach rechts auf die Luxemburger Straße abbog und die Frau erfasste. Am Freitag (16. Januar), fast zwei Jahre nach dem Todesdrama, hat sich der heute 53-Jährige vor dem Kölner Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
„Mein Mandant kann sich das Geschehen nicht erklären“, sagte Verteidiger Oliver Kleine. Ein Sachverständiger sagte jedoch aus, dass nach seinem Gutachten der Unfall vermeidbar gewesen sei. Die Anklage warf dem Lkw-Fahrer vor, den Fahrradverkehr nicht sorgfältig beobachtet zu haben.
Am Ende stand eine Geldstrafe. Der Angeklagte, der im Prozess das Tatgeschehen nicht abgestritten hatte, wurde zu 100 Tagessätzen à 45 Euro verurteilt, wie Amtsgerichtssprecher Philipp Benz gegenüber EXPRESS.de erklärte. Dies entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gefordert. Ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft.
Bevor das Urteil fiel, hatte der 53-Jährige jedoch das „letzte Wort“ ergriffen. Im deutschen Strafprozess ist dies das persönliche Recht des Angeklagten. Emotional entschuldigte er sich und sagte, wie leid es ihm tue. Die Strafe akzeptierte er.
Tödlicher Unfall in Köln: Fahrradfahrerin hatte keine Chance
Wie die Polizei am Unglückstag berichtete, war die Kölnerin nach ersten Informationen mit ihrem Fahrrad bei dem Abbiegevorgang unter die Reifen des Lkw-Aufliegers geraten. Sie erlitt tödliche Kopfverletzungen.
Grundsätzlich gilt laut Strafgesetzbuch (StGB) § 222: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Fahrlässig handelt, wer die Sorgfaltspflicht außer Acht lässt, im Straßenverkehr etwa eine Verkehrsregel nicht beachtet.
So wurde im Oktober ein Mediziner wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er den Herzinfarkt einer Kölnerin nicht erkannt hatte. Im März bekam eine Autofahrerin eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung einer Fußgängerin in Fühlingen. Kurz zuvor war ein Rennradfahrer (23) vor dem Kölner Amtsgericht zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er in der Südstadt eine Rentnerin (81) angefahren hatte. Er soll etwa 30 km/h zu schnell gewesen sein.

