Geliebte (†31) erschossenUrteil im Mammutprozess gefallen: Diese Strafe erwartet Kölner

Ein Mann steht vor der Anklagebank, neben ihm steht sein Anwalt.

Ein Kölner (35) soll seine Geliebte erschossen haben. Das Foto zeigt ihn am Tag des Urteilsspruchs (17. März 2022) neben seinem Anwalt Abdou Gabbar.

Erschossen, verbrannt: Im Mammutprozess um den gewaltsamen Tod der 31-jährigen Silvia B. ist vor dem Kölner Landgericht nach sechs Monaten ein Urteil gegen den Angeklagten (35) gefallen. Hat er seine Geliebte getötet?

Die schöne Silvia B. (†31) wurde erschossen, dann die Leiche an einem Feldweg angezündet. Ihr grausamer Tod, bis heute nicht gerächt. Nach langen sechs Monaten kommt der Prozess gegen einen Tatverdächtigen nun zum Ende: Auf der Anklagebank im Kölner Landgericht sitzt Silvias damaliger Liebhaber (35) und wartet auf das Urteil.

Am Donnerstagnachmittag (17. März 2022) wurde nun das Urteil  gesprochen. Für den Angeklagten, der die Tat bestreitet, geht es um hopp oder top. Knast oder Freispruch – für den Mandanten von Rechtsanwalt Abdou Gabbar geht es schlichtweg um alles.

Hat er Silvia B. (†31) erschossen? Kammer befindet Kölner für schuldig

„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil. Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt“, trägt die Vorsitzende Richterin vor dem Landgericht gegen 15 Uhr vor. Es folgt eine lange Urteilsbegründung. Der Angeklagte reagiert gefasst, aber mit glasigen Augen auf die lange Haftstrafe, die ihn nun erwartet.

Mit zwei Kopfschüssen soll er seine Geliebte im Fiat Panda getötet haben. Die Leiche hatte er bei Ochtendung (Rheinland-Pfalz) in einer Böschung verbrannt. Am nächsten Tag fanden Zeugen die leblose Person an einem Weg in der rheinland-pfälzischen Ortschaft – sie war so verbrannt, dass sie erst Tage später identifiziert werden konnte.

Laut Urteil hatte es zwischen dem Paar immer wieder Streit wegen Eifersucht gegeben. Ob dies auch das Motiv für die Tötung war, konnte das Gericht nicht feststellen. Der Staatsanwalt hatte die Beziehung des Paares im Verlauf des Prozesses als „toxisch“ bezeichnet.

Sicher sei, dass die Frau am Abend des 17. Dezember 2020 auf dem Beifahrersitz ihres Autos zweimal in den Kopf geschossen wurde. „Beide Schüsse waren für sich absolut tödlich“, so die Richterin in der Urteilsbegründung.

Kölner Richterin: „Leiche ist mit Benzin übergossen und angezündet worden“

Ob die Frau im Augenblick der Schussabgabe abgelenkt gewesen sei und somit ein heimtückischer Mord vorgelegen habe, wie es in der Anklage stand, habe die Kammer nicht sicher feststellen können.

„Vor 15 Monaten starb die junge und lebenslustige Silvia B. Ihr kleiner Sohn muss nun ohne Mutter aufwachsen. Die Familie muss nun lebenslang mit den teilweise ungeklärten Umständen des Todes und des Ablageorts der Leiche hadern“, erklärt die Vorsitzende in der Urteilsbegründung weiter und trägt über zwei Stunden noch einmal alle Fakten des Falls zusammen.

Der Kölner – so das Gericht – soll nach der Tat mit einem Helfer in die Nähe der Wohnung des Opfers bei Ochtendung gefahren sein. „Die Leiche ist in die Böschung gelegt, mit Benzin übergossen und angezündet worden“, so die Richterin. Warum der Angeklagte dafür nach Ochtendung gefahren sei, habe ebenfalls nicht geklärt werden können.

Zurück in Köln habe der Angeklagte einen Tag später den völlig blutverschmierten Innenraum des Fiat Pandas professionell mit einem Hochdruckreiniger reinigen lassen.

Kölner Landgericht: Angeklagter (34) hatte zunächst zur Tat geschwiegen

Während des monatelangen Prozesses hatte der 34-Jährige aus Köln zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen, dann aber seinen Helfer beschuldigt. Diese Version der Tat kaufte ihm das Gericht jedoch nicht ab. So seien an der Tatwaffe Schmauchspuren, Fingerabdrücke und die DNA des Angeklagten festgestellt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

Auch wegen der Corona-Pandemie hatte sich der Mammutprozess extrem in die Länge gezogen. Nach dem Auftakt am 23. September 2021 hatten zahlreiche Sachverständige, Ermittler und Gutachter sowie Zeugen Fakten, aber auch zahlreiche Mutmaßungen über das Paar und den Todesfall zusammengetragen.

Kölner Landgericht: Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert

Verteidiger Abdou Gabbar hatte vor dem Gericht  noch am Mittwoch (9. März) einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Die Kölner Staatsanwaltschaft plädierte im Gegensatz dazu auf 13 Jahre Haft wegen Totschlags. Angeklagt war Mord, doch Mordmerkmale hatten sich im Prozess nicht erwiesen. (iri/mj)