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Stille FeiertageDiese Veranstaltungen sind Ostern in Köln verboten – diese Ausnahmen erlaubt

Aktualisiert:

Die stillen Feiertage an Ostern bringen viele Verbote mit sich. Hier ein Überblick.

Mit Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag stehen an Ostern sogenannte Stille Feiertage an – und damit auch zig Beschränkungen für alle Kölnerinnen und Kölner.

Die Stadt Köln macht auf Regelungen des Feiertagsgesetzes NRW aufmerksam und listet auf, was so alles nicht erlaubt ist.

Köln: Stille Feiertage an Ostern

Gründonnerstag (2. April 2026) sind ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.

Am Karfreitag (3. April) sind von 0 Uhr bis Karsamstag, 6 Uhr, keine „öffentlichen Veranstaltungen“ erlaubt. Die Stadt nennt insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen erfolgen.

Unzulässig sind auch alle Unterhaltungsveranstaltungen, beispielsweise Stadtführungen mit unterhaltendem Charakter einschließlich sämtlicher, auch klassischer Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Balletts, Musicals, Puppenspiele und ähnliche Unterhaltungsveranstaltungen.

„Ausnahmen gelten nur für Veranstaltungen, die religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind und dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen, dann aber erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes, also ab 11 Uhr“, so die Stadt.

Ebenfalls nicht erlaubt sind alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen, und zwar bis zum nächsten Tag, Karsamstag, 6 Uhr.

Darüber hinaus müssen am Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Autowaschanlagen und Waschsalons geschlossen bleiben. Ebenso dürfen nach Feiertagsgesetz am Karfreitag keine Wohnungsumzüge stattfinden. Nicht erlaubt ist auch der Betrieb von Fahrschulen und von Mitfahrvermittlungen.

Erlaubt sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen. Öffnen dürfen auch die Museen und der Zoo.

Erlaubt sind auch Arbeiten, die der Erholung dienen, etwa der Betrieb von Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios. Ausnahmen von den Verboten können nur von der Bezirksregierung Köln erlaubt werden.

Die Gewerbeabteilung beim Amt für öffentliche Ordnung beantwortet Fragen unter der Telefonnummer 0221/221-29879.

Einige Politiker, allen voran Kölner Liberale, kritisieren seit Jahren die starren und strengen Regelungen des Feiertagsgesetzes und fordern eine Überarbeitung, da einige Verbote nicht mehr zeitgemäß seien.

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