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Opfer jetzt PflegefallSchwere Vorwürfe: Stadtdirektor in Köln auf der Anklagebank

Hintzsche

Der Stadtdirektor Burkhard Hintzsche in Köln mit seinem Anwalt Jan-Victor Khatib vor Gericht.

Köln – Eine Person des öffentlichen Lebens, so formulierte es der Richter, musste sich am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Auf der Anklagebank saß Burkhard Hintzsche (54), der Stadtdirektor von Düsseldorf; er soll mit seiner Mercedes E-Klasse einen fatalen Unfall verursacht haben.

Köln: Düsseldorfer Stadtdirektor in Mercedes unterwegs

Hintzsche berichtete, seit 1990 in Köln zu leben, wie auch seine 83-jährige Mutter. Laut Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft war der hohe Verwaltungsbeamte am 30. April vergangenen Jahres mit dem Mercedes zu seiner Arbeitsstätte in der Landeshauptstadt Düsseldorf unterwegs.

Am Konrad-Adenauer-Ufer soll er, um zur A57 am Mediapark zu gelangen, gegen 7.10 Uhr im Bereich des Breslauer Platzes in den Kreisverkehr an der Goldgasse eingebogen und einen Fahrradfahrer übersehen haben. Der 33-Jährige kam ins Straucheln, fiel über seinen Lenker und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Die Anklage spricht von massiven Hirnblutungen und Koma.

Köln: Stadtdirektor spricht von überhöhter Geschwindigkeit des Radfahrers

Der Angeklagte soll mit der linken Front seines Autos das Hinterrad des Fahrrades berührt haben. Hintzsche berichtete dem Richter, der Fahrradfahrer sei mit großer Geschwindigkeit herangenaht, ihm regelrecht ins Auto gefahren. Demnach habe der Fahrradfahrer den Unfall selbst verursacht. Hintzsche bekräftigte, langsam in den Kreisverkehr hineingefahren zu sein.

„Ich war tief geschockt über das, was passiert ist“, sagte der Stadtdirektor. Es sei ein absolut tragischer Unfall, „den ich sehr bedauere und ich hoffe, dass der Fahrradfahrer wieder genesen kann.“ Er habe sich nach dem Unfall selbst psychologische Hilfe geholt.

Köln: Urteil soll noch am Mittwoch fallen

An seinem Auto sei kein Schaden entstanden. Erst, als er abends den Polizeibericht gelesen hätte, habe er erfahren, dass er als Beschuldigter geführt wird. Er habe dann direkt den Rechtsanwalt Jan-Victor Khatib angerufen.

Köln: Richter regt bei Stadtdirektor Einstellung des Verfahrens an

Ein Polizist berichtete im Zeugenstand, dass er mit dem schwerverletzten Fahrradfahrer nicht kommunizieren konnte. Ein Rettungswagen brachte ihn in die Klinik. Konnte der städtische Beamte aus Köln zunächst noch gehen und sprechen, verschlechterte sich der Zustand des Mannes nach einem Sturz in der Reha. Er sei aktuell bettlägerig und nicht ansprechbar, werde künstlich ernährt, so sein Anwalt.

Der Richter regte eine Einstellung des Verfahrens mit einer Geldauflage von einem Monatsgehalt zur Schadenswiedergutmachung an; der Anwalt der Familie des Opfers hatte signalisiert, seine Mandanten hätten kein Interesse an einer Verurteilung.

Köln: Stadtdirektor zählt 7500 Euro an Opfer

Anwalt Khatib erklärte, sein Mandant würde einer Geldauflage des Rechtsfriedens wegen zustimmen, auch wenn ein Privatgutachten ergeben habe, dass der Radfahrer sich noch nicht im Kreisverkehr befunden hätte, als sein Mandant losfuhr; der Radfahrer habe etwa 30 km/h draufgehabt.

Der Stadtdirektor sagte: „Die Hauptbelastung trägt die Familie, auch die Mutter, die ihren Job aufgegeben hat, um ihren Sohn zu pflegen.“ Hintzsche bot seine Hilfe für die Zukunft an. Mit einer Auflage von 7500 Euro stellte der Richter dann das Verfahren ein, der Düsseldorfer Stadtdirektor ist damit nicht vorbestraft.