Russenhäuser in KölnStadt macht endlich das, was viele schon lange gefordert haben

Blick auf ein Wohnhaus in Köln.

Die Russenhäuser in Sülz: 80 Wohnungen der Russischen Föderation, hier eine Aufnahme vom März 2022, stehen hier leer. 

Die Stadt Köln hat angekündigt, gegen den Leerstand der Häuser der Russischen Föderation vorzugehen. 

Die Häuser der Russischen Föderation in Köln stehen seit über 20 Jahren leer. Seit einigen Jahren gibt es Protest gegen den Leerstand und die Untätigkeit der Stadt Köln. Jetzt kommt nach einem juristischen Gutachten Bewegung in die Sache. 

Wie die Stadt Köln am Montag (26. September) mitgeteilt hat, liegt das Ergebnis eines Gutachtens zu den Handlungsmöglichkeiten der Stadt nun vor.  

Köln: Stadt prüft Weg, um Häuser der Russischen Föderation zu enteignen

Die Häuser der Russischen Föderation an der Friedrich-Engels-Straße in Köln-Lindenthal können nicht direkt enteignet werden. „Jedoch ist eine Nutzung der Grundstücke aus Sicht der Stadt Köln für notwendige städtebauliche Belange über die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche in einem neuen Bebauungsplan erfolgversprechend“, heißt es von der Stadt.

Das bedeutet, dass die Stadt über diesen Weg dank ihrer Planungshoheit zum Beispiel die Nutzung des Grundstücks als Schulstandort festsetzen und durchsetzen könnte. Ist der Bebauungsplan dann wirksam, werde auch die Enteignung möglich. Allerdings sei dabei von einer Verfahrensdauer von ungefähr zehn Jahren auszugehen, so die Stadt.

Nach Einschätzung des Gutachtens sind Maßnahmen aufgrund der EU-Sanktionen gegen Russland aufgrund des Angriffskriegs in der Ukraine nicht möglich, da diese auf ein Einfrieren der Ressourcen von ausdrücklich aufgelisteten natürlichen und juristischen Personen zielen.

Staatsunternehmen der Häuser in der Friedrich-Engels-Straße als Eigentümer sowie der russische Staat generell gehören nicht zu den bisher gelisteten Personen und Unternehmen.

In einer aktuellen Mitteilung für den Liegenschaftsausschuss informiert die Stadtverwaltung die Politik über die in Betracht kommenden Handlungsoptionen und empfiehlt die Einleitung eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens. Eine entsprechende Vorlage wird die Verwaltung in den Stadtentwicklungsausschuss einbringen. (aa)