Urteil gefallenZwei Kölner mit Grillgabel getötet – das passiert mit dem Täter (22)

Grillgabel_Angeklagter

Der Täter, hier am 7. Juli im Kölner Landgericht, gilt als nicht schuldfähig.

Köln – Ein Gewaltakt, wie man ihn selten erlebe, sagte selbst der Vorsitzende Richter Jörg Bern, der sich beruflich ausschließlich mit Mord und Totschlag beschäftigt. Wegen der Tötung seines Vaters (60) und dessen Lebensgefährtin (72) schickte Bern einen Kölner (22) dauerhaft in die Psychiatrie.

Köln: Todesopfer steckte Grillgabel im Kopf

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 22-Jährigen vorgeworfen, seine beiden Opfer vor etwa sechs Monaten in Mülheim mit Messer und Grillgabel attackiert zu haben – im Streit um ein Handy. Zunächst hatte der Mann seinem Vater die Kehle durchgeschnitten, er verblutete.

Als die Lebensgefährtin Hilfe rufen wollte, griff der 22-Jährige auch sie an und tötete sie. Als schließlich Rettungskräfte am Tatort eintrafen, steckte der Frau noch die Grillgabel im Kopf. Der Richter sah einen zweifachen Totschlag als erwiesen an. Der Täter hatte im Prozess geschwiegen.

Kölner Täter gilt nach Angriff als schuldunfähig

Die zweite Tat hatte die Staatsanwaltschaft zunächst als Mord zur Verdeckung eines Verbrechens angesehen, die erste als Totschlag. Beim Plädoyer sagte die Staatsanwältin dann, dass aufgrund der Denkstörungen des Mannes auch die zweite Tat als Totschlag gewertet werden könne.

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Der junge Mann gilt als schuldunfähig, da er seit Jahren unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Die Nebenklage-Anwältin, die die Schwester des Täters vertrat, hob hervor, dass der 22-Jährige keine glückliche Kindheit gehabt habe, beide Elternteile seien alkoholkrank gewesen.

Köln: Schwester hält nach Gewalttat zu ihrem Bruder

Die Anwältin betonte, dass die Schwester weiter für ihren kleinen Bruder da sein werde, auch wenn sie das, was er gemacht habe, verachte. Aber sie seien die einzigen aus der Familie, die sich noch hätten. Der Verteidiger des Täters würdigte diese Worte als große Geste.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten sich letztlich für die Unterbringung des Mannes, den Bekannte im Vorfeld lediglich als etwas verrückt abgetan hatten, in der geschlossenen Psychiatrie ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.