Prüde JustizRiesen-Zoff nach Busen-Werbung für Kölner Rechtsanwalt
Köln – Der Kölner Rechtsanwaltschaft dachte an einen großen Werbecoup. Mit nackten Tatsachen ging er auf Mandantenfang – doch mit der prüden Reaktion seiner Kollegen hatte er nicht gerechnet. Der irre Zoff um blanke Busen beschäftigte gleich mehrere Kölner Gerichte.
Frivoler Pin-Up-Kalender
Bei einer Druckerei hatte der Rechtsanwalt frivole Pin-Up-Kalender mit seiner Kanzlei-Anschrift drauf in Auftrag gegeben.
Aufreizend und barbusig posierten junge Frauen von Januar bis Dezember auf dem 34 x 49 Zentimeter großen Abrisskalender – zu Werbezwecken verteilte der Jurist diese an Autowerkstätten.
Ärger von Anwaltskammer
Das ging zu weit, urteilte die Kölner Anwaltskammer und rügte die Busen-Werbung ihres Kollegen. Dem schloss sich das Kölner Anwaltsgericht an.
Dass „auf den Monatsblättern sehr leicht oder gar nicht bekleidete junge Frauen abgebildet sind, die in aufreizender Pose ihren Po und/oder Busen zur Schau stellen“, so die Richter, stelle eine „unsachliche und damit unzulässige Form der Werbung“ dar.
„Geschmackvolle Kunstdrucke“
Der Jurist argumentierte, der von einem Werbeartikelhersteller für diverse Firmen gefertigte Kalender enthalte „von professioneller Hand gefertigte geschmackvolle Kunstdrucke.“ Von einer Erregung öffentlichen Ärgernisses könne nach heutigem Verständnis nicht mehr ausgegangen werden.
Und der Jurist blieb hartnäckig. Er ließ nach dem ersten Dämpfer neue Kalender mit nackten Damen drucken, diesmal aber in schwarz-weiß. Er argumentierte mit dem künstlerischen Anspruch, zumal er nun auch in Eigenarbeit eine Kopflasche angebracht habe, die auf seine Kanzlei verwies.
Geldbuße für Anwalt?
Den erneuten Busen-Vorstoß will eine verärgerte Generalstaatsanwaltschaft mit 8000 Euro Geldbuße ahnden lassen. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus.
In einem weiteren Prozess stellte auch das Kölner Landgericht indes fest, dass die Busen-Werbung unzulässig ist. So viel Aufregung um ein bisschen nackte Haut...
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(exfo)