VolksverhetzungKölner Polizist stolpert über Facebook-Beitrag und wird verurteilt

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Der Kölner Polizist, hier beim Prozess am Dienstag (10. November), entschuldigte sich für seine Tat, kam aber um eine Strafe nicht herum.

Köln – Das Kölner Amtsgericht hat einen 55-jährigen Polizisten wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der langjährige Beamte hatte einen Hasskommentar auf Facebook abgegeben. Nach dem Urteil drohen dem Mann nun auch dienstrechtliche Konsequenzen durch seinen Arbeitgeber.

Kölner Polizist mit Gewaltaufruf bei Facebook

Im September 2019 hatte der Beamte, der bei der Polizei für Sachfahndungen im Internet zuständig ist, auf einem Kölner Newsportal einen Fahndungsaufruf seiner Behörde nach einer Raubtat entdeckt und unter seinem Facebook-Profil geteilt. Dazu gab er folgenden Kommentar ab: „Nafris? Neun Millimeter auf die Eier, Köln hat zu viele Straftäter davon.“

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Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. Er sei am besagten Tag krank gewesen und habe sich beim Surfen im Internet und Aufrufens der Öffentlichkeitsfahndung darüber geärgert, dass man in Köln „offensichtlich nicht mehr Herr der Lage“ sei. Der Beamte entschuldigte sich bei der Verhandlung in Saal 23 des Justizgebäudes für die Aussagen, er bereue diese jeden Tag.

Richterin sieht Vorwurf der Volksverhetzung als erwiesen an

Eine bestimmte Volksgruppe will der Polizist mit seinem Kommentar aber nicht gemeint haben. Der Begriff „Nafri“ entstammt allerdings dem mittlerweile kritisch beäugten Polizeijargon und steht für „Nordafrikaner“ oder „nordafrikanische Intensivtäter“, einer breiten Öffentlichkeit wurde die Bezeichnung im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Kölner Silvesternacht 2015 bekannt.

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Die Tat des Kölner Polizisten ereignete sich im September 2019. 

Richterin Christine Pinkpank sah den Vorwurf der Volksverhetzung jedoch als erwiesen an. In Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs ist geregelt, dass derjenige mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert.“

Mögliche Geldstrafe laut Gericht nicht angemessen

Die Aussagen des Polizeibeamten seien demnach dazu geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Urteil lautete auf drei Monate auf Bewährung, als Geldauflage muss der Beamte 3000 Euro an die Organisation Brot für die Welt bezahlen. Die Richterin hätte die kurze Haftstrafe auch in eine Geldstrafe umwandeln können, verzichtete aber ausdrücklich darauf.

Die Verteidigung der Rechtsordnung gebiete es, hier eine Gefängnisstrafe auszusprechen, so Richterin Pinkpank, die aber aufgrund fehlender Vorstrafen und des Geständnisses zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Ein Polizeibeamter solle ja gerade Straftaten verhindern und verfolgen und mit seinem Verhalten nicht das genaue Gegenteil bewirken.