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Sex-Übergriff an KarnevalKölner Richter mit klarer Ansage an fiesen Grapscher

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Der Verurteilte nach dem Prozess am Kölner Amtsgericht.

Köln – Mit deutlichen Worten hat ein Kölner Richter am Donnerstag einen Grapscher (47) verurteilt, der einer jungen Mutter beim Karnevalsumzug in Ehrenfeld fest an den Hintern gefasst hatte. Jede Frau habe das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, auch an Karneval, sagte der Richter mit Nachdruck.

Köln: Frauen am Zugweg in Ehrenfeld bedrängt

Eine 27-Jährige hatte mit ihrem vierjährigen Sohn und einer Freundin (30) den Umzug in Ehrenfeld an Karnevalsdienstag verfolgt. Im Bereich des Ehrenfeldgürtels hatte ein Mann in Warnweste beiden Frauen an die Hüfte gefasst, worauf diese sich beschwerten und mit der Polizei drohten.

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Die Tat ereignete sich beim Ehrenfelder Umzug an Karnevalsdienstag.

Ein paar ältere Damen hatten die Frauen beschwichtigt, weil sie dachten, der Mann in Signalfarben sei für die Sicherheit am Zugweg eingeteilt. Er habe den Frauen wahrscheinlich deshalb an die Taille gefasst, um sie zu schützen. „Damit gaben wir uns dann erstmal zufrieden“, sagte das Opfer.

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Kölner grapscht junger Mutter an Zugweg an den Po

Doch der Mann griff wieder zu. Als sich die 27-Jährige mit ihrem Sohn nach Süßigkeiten gebückt habe, habe sie auf einmal die Hand des Grapschers unter ihrem Rock und am Po gespürt. „Dann hat er noch Bonbons aufgehoben und uns verachtend ins Gesicht geworfen“, so die Zeugin.

Urteil gefallen: Zwei Kölner mit Grillgabel getötet – das passiert mit dem Täter (22)

Die Frauen erkannten den Täter beim Prozess in Saal 15 des Kölner Amtsgerichts wieder. Er hatte auffällige Tätowierungen an den Händen und ein Muttermal unter dem Auge. Der Angeklagte selbst hatte angegeben, sich nicht erinnern zu können. Er hatte bei dem Vorfall etwa 1,6 Promille im Blut.

Kölner Richter mit Geldstrafe wegen sexueller Belästigung 

Der Richter hatte keinen Zweifel an der Täterschaft, zumal Polizisten ihn in Tatortnähe gestellt hatten. Der Alkohol rechtfertige gar nichts, sagte der Richter. „Im Gegenteil, dann müssen Sie den Alkohol weglassen, wenn Sie betrunken zu solchen Taten neigen“, so der Vorsitzende.

Der Richter setzte eine Geldstrafe von 600 Euro wegen sexueller Belästigung für den nicht vorbestraften Arbeitslosen fest. Damit zeigte er Kante – im Gegensatz zu einer Kollegin, die Grapschen an Karneval verharmlost und damit eine Demonstration vor dem Gerichtsgebäude verursacht hatte.