Attentat verherrlichtMüllmann mit übler Nazi-Attacke auf Kölner Keupstraße

keupstraße

Der Vorfall ereignete sich auf der Keupstraße in Köln-Mülheim.

Köln – Für großen Ärger sorgte ein gelernter Koch auf der Kölner Keupstraße, als er laut die Worte „Sieg Heil“, „Nagelbombe“ und „scheiß Türken“ ausrief.

Das brachte dem 57-Jährigen eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen ein.

Kölner Müllmann: „Ich habe nichts gegen Ausländer“

Die Worte seien von einer Vielzahl von Passanten wahrgenommen worden, sagte die Staatsanwältin beim Prozessauftakt am Freitag im Kölner Amtsgericht. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe sofort unumwunden ein, schob es allerdings auf seinen Alkoholkonsum an dem Tag.

„Ich habe nichts gegen Ausländer“, meinte der Beschuldigte, der laut eigener Aussage mittlerweile als Müllmann arbeitet. Zuvor habe er 40 Jahre in der Gastronomie gearbeitet und sei mit einer Vielzahl von Nationalitäten konfrontiert gewesen. Nie habe es Probleme gegeben.

Angeklagter bekam Platzverweis und meidet Keupstraße

Er meide die Keupstraße – mit seinen Worten hatte er auch auf den NSU-Nagelbombenanschlag im Jahr 2004 angespielt – seit dem Vorfall, dabei habe er sich dort immer gerne etwas zu essen geholt. Zeugen hatten nach den rechtsextremen Äußerungen die Polizei gerufen, die Beamten stellten den Mann am Bahnhof Mülheim und sprachen einen Platzverweis aus.

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Als Grund gab der Angeklagte an, sich über einen Taxifahrer geärgert zu haben, der vor einem Lokal nicht auf ihn gewartet hatte. Es tue ihm leid. Ein Atemalkoholtest hatte einen Wert von knapp 1,9 Promille ergeben.

Kölner Richterin spricht Geldstrafe aus

Die Richterin setzte im Urteil eine Geldstrafe von 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) fest. „Der Kölner an sich mag tolerant sein, aber wenn es um die Verherrlichung eines Regimes mit so vielen Toten geht, dann hört der Spaß auf“, sagte die Richterin. Man dürfe das nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Die Richterin sprach von einem verhältnismäßig milden Urteil, zumal der Angeklagte nicht vorbestraft und durch den Alkohol enthemmt gewesen sei. Der Strafrahmen lässt grundsätzlich sogar eine Haftstrafe bis zu drei Jahren zu.