Kollegin geküsstGegen ihren Willen! Mann (45) bekommt Klatsche vor Kölner Gericht

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Der Mann wurde gegenüber seiner Arbeitskollegin übergriffig. Das Symbolfoto stammt von 2016.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Köln  – Viele Paare finden am Arbeitsplatz zusammen. Doch nicht immer stößt erotische Anziehung auf Gegenliebe. Weil ein Mann seine Kollegin auf einer Dienstreise gegen ihren Willen küsste, wurde er fristlos gefeuert. Der „Knutscher“ wollte die Kündigung nicht akzeptieren und klagte dagegen. Am Freitag (21. Mai) wurde bekannt, dass der 45-Jährige nun auch vor dem Kölner Landesarbeitsgericht eine Klatsche bekam. 

  • Köln: Arbeitskollegin gegen ihren Willen geküsst
  • Mann wehrt sich gegen fristlose Kündigung
  • Kölner Gericht mit klarer Entscheidung

In der Begründung heißt es, dass es insbesondere keiner Abmahnung bedurft habe, da für den Kläger erkennbar gewesen sei, dass er mit der sexuellen Belästigung seiner Kollegin eine rote Linie überschritten habe. Dieses habe eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die Beklagte, deren Verpflichtung es sei, ihre weiblichen Mitarbeiter vor sexuellen Belästigungen zu schützen, unzumutbar gemacht. 

Landesarbeitsgericht Köln: Vorfälle passierten auf Dienstreise

Laut einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts war der Mann seit 1996 bei der Beklagten, seiner Arbeitgeberin, als EDI-Manager beschäftigt. Am 16. September 2019 wurde eine Kollegin eingestellt, die zuvor bereits als Werkstudentin in dem Unternehmen beschäftigt war. Während des Werkstudiums hatte der Kläger diese jedenfalls einmal von hinten an die Schultern gefasst, woraufhin sie ihm sagte, dass er das lassen solle.

Auf einer zweitägigen Teamklausur Ende September 2019 versuchte der Kläger abends in der Hotelbar mehrfach, seiner Kollegin trotz ihrer geäußerten Ablehnung seine Jacke umzulegen. Dies veranlasste eine andere anwesende Mitarbeiterin, ihn aufzufordern, damit aufzuhören.

Kläger folgte Frau zu ihrem Hotelzimmer

Später folgte er der Kollegin auf dem Rückweg von der Hotelbar zu ihrem Zimmer, obwohl sie auf seine mitgeteilte Absicht, noch mit zu ihr zu kommen, erklärt hatte, dass sie das nicht wolle. Vor ihrem Zimmer zog er sie zu sich heran und versuchte, sie zu küssen. Nachdem die Kollegin ihn weggedrückt hatte, zog er sie erneut zu sich heran und schaffte es, sie zu küssen.

Die Kollegin drückte ihn nochmals weg, öffnete ihre Zimmertür, ging schnell hinein und verschloss die Tür von innen. In einer anschließenden WhatsApp-Nachricht schrieb ihr der Kläger, er hoffe, sie sei ihm nicht böse.

Köln: Frau berichtete ihrem Vorgesetzten von dem Vorfall – der reagierte 

Nachdem die Kollegin ihrem Vorgesetzten von dem Vorfall berichtet hatte, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis nach Anhörung des Klägers fristlos, hilfsweise fristgerecht.

„Das Arbeitsgericht Köln hat die gegen diese Kündigung gerichtete Klage nach Durchführung einer Beweisaufnahme durch Vernehmung mehrerer Kollegen abgewiesen“, so ein Gerichtssprecher. Dieses Urteil habe das Landesarbeitsgericht Köln in dem Berufungsverfahren bestätigt und die Berufung zurückgewiesen. Die Entscheidung fiel bereits am 1. April. (iri)