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Sein Mantel spielt eine RolleHeftige Vorwürfe gegen Kölner Anwalt

Das Kölner Amtsgericht verhandelt gegen einen Kölner Rechtsanwalt.

Copyright: picture alliance/dpa (Symbolbild)

Das Kölner Amtsgericht verhandelt gegen einen Kölner Rechtsanwalt.

Der erfahrene Jurist muss sich nun selbst auf der Anklagebank verantworten.

Sichtlich nervös erschien ein Kölner Rechtsanwalt vor Beginn der Strafverhandlung in Saal 33 des Kölner Amtsgerichts. Und der Grund leuchtete ein: Der Jurist vertrat diesmal keinen Mandanten – er war selbst der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Strafvereitelung vor, der 52-Jährige soll bei einer Hausdurchsuchung das Handy eines Beschuldigten eingesteckt und so „in Sicherheit“ gebracht haben. Äußern wollte sich der Anwalt zu den Vorwürfen zunächst nicht. Dafür ergriff sein Verteidiger Philipp Stangier zum Prozessauftakt das Wort – die erhobene Anklage sei „ein Skandal“.

Kölner Rechtsanwalt soll iPhone eingesteckt haben

An einem Morgen im Oktober war der beschuldigte Rechtsanwalt zu einer Razzia im Bereich Rudolfplatz gerufen worden. Bei einem Mandanten wurde die Wohnung durchsucht, der Vorwurf der Geldwäsche stand im Raum. Die Ermittler wollten Beweismittel sichern, zu denen auch ein iPhone 15 gehörte – darauf hätten sich sensible Daten befinden können. „Unter nicht geklärten Umständen“, so die Staatsanwältin, habe der Anwalt das Smartphone übernommen. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass es sich um ein zentrales Beweismittel gehandelt habe. Dann habe sich der Jurist damit entfernt.

Richter Tim Gebbensleben wollte nach der Verlesung der Anklageschrift zunächst die Fakten zusammentragen. Der Angeklagte habe am Tattag „der Durchsuchung beigewohnt und einen Mantel mit großen Taschen getragen.“ Er habe danach einen Gerichtstermin am Amtsgericht Bergheim wahrgenommen und sei beim Verlassen des Gebäudes durchsucht worden – etwa drei Stunden nach der Razzia beim Mandanten. Die Polizisten hätten das vermisste iPhone sicherstellen können. Woher der Hinweis kam, dass der Anwalt das Beweismittel bei sich tragen könnte, wurde nicht bekannt.

Kölner Verteidiger hält Aussage vor Gericht für zu riskant

„Es geht doch nur darum: Wusste er, dass er das Handy hat und hat er es aktiv eingesteckt?“, fasste der Richter zusammen. Verteidiger Stangier beharrte jedoch darauf, dass sein Mandant sich zu keinem der Aspekte äußern werde. Es wäre schlichtweg zu riskant. Womöglich werte man Aussagen dann als sogenannte „Teileinlassung“. So darf das vollständige Schweigen nach deutschem Strafprozessrecht grundsätzlich nicht zu Lasten des Beschuldigten ausgelegt werden. Teilweises Schweigen hingegen kann laut ständiger Rechtsprechung als belastendes Indiz gewertet werden.

Der Prozess muss nun klären, wie das Handy zum Anwalt gelangte. Denkbar wäre auch, dass der Mandant es dem Juristen in die Tasche gesteckt habe. Äußern wollte sich der 38-jährige Kölner dazu aber nicht. Über eine Rechtsanwältin ließ er ausrichten, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Geldwäsche laufe noch, daher brauche man sich nicht zum Beweismittel – dem iPhone 15 – äußern. Das sah der Richter auch so. Bei einem nächsten Prozesstag sollen nun die Polizisten aussagen, die bei den Durchsuchungen dabei waren.

Anwalt drohen auch berufliche Konsequenzen

Für den angeklagten Rechtsanwalt geht damit auch eine Zitterpartie weiter. Sollte der Jurist verurteilt werden, drohen ihm schwere berufliche Konsequenzen. Verstoßen Rechtsanwälte gegen berufliche Pflichten – dazu zählen Veruntreuung von Mandantengeldern, Mandantenverrat und allgemein grobe Pflichtverletzungen – entscheidet das Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln über entsprechende Disziplinarmaßnahmen. Die Maßnahmen reichen von einer Rüge über Geldbußen bis hin zum Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft und damit dem Entzug der Zulassung.

Es ist nicht das erste Mal, dass Kölner Rechtsanwälte in Zusammenhang mit ihren Mandaten selbst Ärger mit der Justiz bekommen haben. Im November 2022 etwa wurden zwei Strafverteidiger vor dem Amtsgericht verwarnt. Sie hatten von einem Bekannten ihrer Mandanten scharfe Schusswaffen entgegengenommen – diese sollten an die Justizbehörde übergeben werden. Die Anwälte nahmen dies zu wörtlich und marschierten mit den Waffen durch die Sicherheitsschleuse im Gericht bis ins Büro des zuständigen Richters. Das wurde ihnen als illegales Führen von Schusswaffen ausgelegt.