Haben KVB-Angestellte ihre Führungspositionen ausgenutzt, um sich im Straßenverkehr Vorteile zu erschleichen? Ein Fall vom Freitagabend deutet genau darauf hin.
Parken im HalteverbotKritik an KVB-Bossen in Köln – Anwohner mit deutlichen Worten

Copyright: Thomas Gebhardt
Dieser Mercedes stand am Freitag, 25. November 2022, in Köln im Halteverbot. Hinter der Windschutzscheibe lag allerdings ein interessantes Dokument.
Die Parkplatzsuche in vielen Großstädten ist ein leidiges Thema. Zu wenige freie Stellplätze für zu viele Autos – auch in Köln.
Umso praktischer ist es für die Vorstände der KVB, dass sie sich darüber scheinbar keine Gedanken machen müssen, wenn sie mit ihren Dienstwagen unterwegs sind ...
Köln: KVB-Autos parken im Halteverbot
Zwei noble Autos – ein Audi und ein Mercedes – parkten am Freitagabend (25. November 2022) vor der Eventlocation Wolkenburg nahe der Kirche Sankt Mauritius. Dort fand die jährliche Jubilarenehrung der Kölner Verkehrs-Betriebe statt.
Bereits die Kennzeichen (beginnend mit K-VB) verrieten, dass die abgestellten Karossen Angestellten des Verkehrsunternehmens gehören. Die zwei Autos standen allerdings dort, wo Normalsterbliche ein Knöllchen kassiert hätten – nämlich im Halteverbot. Das bemerkte auch Anwohner Thomas Gebhardt, wie er gegenüber EXPRESS.de berichtet.

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Dieser Audi stand am Freitag, 25. November 2022, bei der Wolkenburg im Halteverbot.
Laut Steuerberater Gebhardt befanden sich hinter den Windschutzscheiben der Fahrzeuge „Einsatzsondergenehmigungen“, ausgestellt von der Stadt Köln.
Mit einer solchen Sondergenehmigung (Paragraf 46 und 47 StVO) dürfen Berechtigte in dringenden Ausnahmefällen auch im Halteverbot parken. Angestellte der KVB dürfen darauf zurückgreifen, wenn sie die „Beseitigung von Betriebsstörungen“ in die Wege leiten.
Aber handelte es sich bei der Ehrung in der Wolkenburg am Freitagabend um einen dringenden Fall zur Beseitigung von Betriebsstörungen?
„Eine solche besondere Situation war an diesem Abend sicher nicht gegeben“, gab ein KVB-Sprecher auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zu.
Aufgrund des missbräuchlichen Gebrauchs der Sondergenehmigungen droht den beiden KVB-Vorständen im Falle einer Anzeige ein Bußgeld wegen eines Auflagenverstoßes.
Er selbst wolle aber keine Anzeige erstatten, erklärt Thomas Gebhardt EXPRESS.de. Ihm gehe es weniger um den konkreten Fall, sondern um eine übergeordnete Fragestellung.
„Dass Techniker der KVB solche Genehmigungen brauchen, kann ich verstehen. Zum Beispiel für den Fall, dass eine U-Bahn entgleist. Aber wieso werden solche Sondergenehmigungen überhaupt für Vorstände ausgestellt? Warum sollten die zum Einsatzort fahren? Dafür ist doch der technische Dienst da“, kritisiert Gebhardt. (jm)