Wegen der Verabredung zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes muss sich vor dem Kölner Landgericht ein 34-Jähriger verantworten. Ihm war die Betreuung von Kindern verboten worden – doch das soll ihm egal gewesen sein.
Prozess in KölnKinderbetreuer wegen Verabredung zum sexuellen Missbrauch vor Gericht

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Prozessauftakt am Mittwoch (2. August 2023) vor dem Kölner Landgericht gegen 34-Jährigen wegen der Verabredung zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes.

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Schlimme Vorwürfe gegen einen 34-Jährigen: Der Mann soll über Jahre als Kinderbetreuer gearbeitet haben, obwohl ihm das wegen seines pädosexuellen Interesses gerichtlich untersagt worden war.
Seit Mittwoch (2. August 2023) wird dem Angeklagten vor dem Kölner Landgericht unter anderem vorgeworfen, sich zu einem schweren sexuellen Missbrauch eines Mädchens bereit erklärt und vielfach gegen das Berufsverbot verstoßen zu haben.
Kölner Angeklagter: Betreuung von Kindern per Gericht verboten
Der 34-Jährige soll zwischen Januar 2020 und März 2021 über eine Internetplattform Kontakt zu mindestens 84 Eltern aufgenommen haben, um deren Kinder zu betreuen. Dies sei dem Mann jedoch wegen einer Entscheidung des Landgerichts München 1 von Oktober 2019 „für immer verboten worden“, erklärte die Staatsanwältin.
Über das Portal werden Helfer und Helferinnen für die Betreuung von Kindern, Senioren oder Tieren vermittelt, aber auch Haushaltshilfen. So betreute der Angeklagte in der Folge Kinder in Köln, Bergisch Gladbach, Hürth. Zum Teil für mehrere Stunden wöchentlich, pro Stunde kassierte er etwa 11/12 Euro.
Prozess in Köln: Schwere Vorwürfe gegen angeklagten Kinderbetreuer
In zwei Fällen soll es dem Angeklagten gelungen sein, bei der Betreuung kinderpornografisches Material herzustellen. Unter anderem soll er in einer Wohnung heimlich Bilder von einem nackten Kind in der Badewanne gemacht haben.
Außerdem wirft ihm die Anklage den Besitz von 372 kinderpornografischen Bilddateien sowie eines Videos vor. In einem Chat soll er sich sogar zum sexuellen Kindesmissbrauch einer Achtjährigen verabredet haben. Hierzu soll er Kontakt zu einem Mann aus Gelsenkirchen aufgenommen und im Chat „nachhaltig und drängend sexuelles Interesse“ an dessen Schwester geäußert haben.
Ein Treffen soll für den 12. November 2022 verabredet worden sein, doch dazu kam es nicht mehr: Einen Tag vorher wurde der Angeklagte verhaftet, sitzt seitdem in U-Haft. Sein PC, Laptop und Smartphone wurden sichergestellt.
Zum Prozessauftakt äußerte sich der 34-Jährige nicht zu den Vorwürfen. Für den Prozess sind weitere acht Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil ist für den 20. September vorgesehen. (mit dpa)
