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Wirbel um Metin KaplanKommt der „Kalif von Köln“ jetzt etwa zurück?

Kaplan-Säbel

Islamist Metin Kaplan, hier 1999 martialisch mit Säbel, könnte nach Köln zurückkehren.

Köln – Die Nachricht hat bei der Kölner Ausländerbehörde für hektische Betriebsamkeit gesorgt. Der EXPRESS hatte gemeldet, dass der Islamist Metin Kaplan (68) 16 Jahre nach seiner Abschiebung in seine türkische Heimat wieder nach Köln zurückkehren könnte. Das Land und die Stadt spielen derzeit sämtliche Facetten für den Worst Case durch.

  • Islamist Metin Kaplan könnte nach Köln zurückkehren
  • Land und Stadt Köln spielen Fall durch
  • Metin Kaplan vor 16 Jahren abgeschoben

Ein Strafgericht in Istanbul hatte den als Kalif von Köln bekannten Endsechziger in einem Wiederaufnahmeverfahren von sämtlichen Terrorvorwürfen freigesprochen. Ferner billigten die Richter dem krebskranken ehemaligen Chef des inzwischen verbotenen Verbandes „Kalifatsstaat“ eine Entschädigung für zwölf Jahre zu Unrecht erlittener Strafhaft zu. Zugleich hob man das Ausreiseverbot für den ehemaligen Extremistenchef auf.

Metin Kaplan: Problem für Kölner Ausländeramt

Daraufhin sahen die Experten im Kölner Ausländeramt ein neues Problem auf sich zukommen. Was wäre, wenn Kaplan wieder in die Rheinmetropole zurückreisen würde ?

Wie express.de erfuhr, leben nach wie vor seine Frau und seine Nachkommen in der hiesigen Region. In dem Fall stellt sich etwa die Frage der Familienzusammenführung.

Folglich zogen die städtischen Experten die alten Aktenberge im Fall Kaplan zu Rate, um den Ausländerstatus des einstigen Hasspredigers auszuloten. Die Materie scheint rechtlich komplex zu sein. Zwar besteht derzeit eine unbefristete Einreisesperre gegen den islamischen Fundamentalisten, so dass ein Antrag auf ein Touristenvisum beim Auswärtigen Amt erfolglos wäre.

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4. April 2004 in Istanbul: Metin Kaplan wird von Sicherheitsbeamten in den Gerichtssaal geführt. Ein neues Urteil hat ihn nun von Terrorvorwürfen freigesprochen.

Metin Kaplan: Er war der selbsternannte „Kalif von Köln“

Was aber, wenn Kaplan plötzlich deutschen Boden betritt? Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus den vergangenen Jahren besagen, dass die hiesigen Ausländerbehörden ein Einreiseverbot für Altfälle wie jenen des selbsternannten Kalifen in der Regel befristen müssen. Und zwar auf maximal 20 Jahre.

Zumal auch das Thema Familienzusammenführung eine Rolle spielt. Sollte der selbsternannte „Kalif von Köln“ nachweisen, dass er sich selbst unterhalten kann, wird es schwer, ihm den Aufenthalt in Deutschland zu untersagen. Auch wenn sich alle Beteiligten nicht äußern wollten, spielen Land und Stadt derzeit sämtliche Facetten für den Worst Case durch.

Denn nur bei einem hohen Gefährdungsrisiko für die Allgemeinheit könnten die Behörden die Wiedereinreise weiterhin verhindern. Insofern richtet sich die Aufrechterhaltung der Rückkehrhürde im Fall Kaplan zuvorderst nach der Sicherheitsprognose der hiesigen Staatsschützer aus.

Ende der 90er Jahre galt der türkische Extremist hierzulande als Staatsfeind, weil er gegen das demokratische System agitierte und in der Türkei einen Gottesstaat etablieren wollte. Im Jahr 2000 wurde der er zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er zum Mord an einem Widersacher aufgerufen hatte, der in Berlin durch Schüsse unbekannter Täter starb. Nach längerem juristischen Hickhack schoben die Behörden den Hassprediger 2004 in die Türkei ab.

Metin Kaplan: 68-Jähriger in der Türkei freigesprochen

Dort verurteilte ihn ein Gericht zu siebzehneinhalb Jahren Gefängnis, weil er mit seinen Getreuen ein Attentat mit einem Sprengstoff beladenen Flugzeug auf das Mausoleum des türkischen Staatsgründers Kemal Atatürk in Ankara geplant haben soll. Wie sich nun herausstellte, waren die damaligen Vorwürfe konstruiert. Kaplan musste rehabilitiert werden. Stellt sich nun die Frage, ob er zu seiner Familie nach Köln zurückkehren will ? Sein türkischer Anwalt wollte sich hierzu nicht äußern.

Laut dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz ist der verbotene Verband „Kalifatsstaat“ von einst gut 4000 zu einer Splittergruppe mit einigen hundert Mitgliedern verkümmert. Viele der militanten Anhänger haben sich der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) zugewandt. Allerdings sind radikale Gruppierungen und Online-Plattformen aktenkundig, die der verbotenen Kaplan-Organisation nach wie vor nahestehen sollen. Vor dem Hintergrund steht im Raum, den ehemaligen Chef als islamistischen Gefährder einzustufen.