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Kirche nicht haftbar?Priester soll Mädchen sexuell missbraucht haben –  Erzbischof in Köln im Zeugenstand

Heiner Koch, Erzbischof von Berlin, legt seine Sachen in eine Schale für die Sicherheitskontrolle.

Heiner Koch, Erzbischof von Berlin, legt am Dienstag (25. März 2025) seine Sachen in eine Schale für die Sicherheitskontrolle im Kölner Landgericht. Koch ist als Zeuge geladen.

In einem Zivilverfahren um Schmerzensgeld wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Priester hat jetzt ein Erzbischof als Zeuge ausgesagt.

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch (70) ist am Dienstag (25. März 2025) als Zeuge in einem Kölner Klageverfahren gehört worden. Eine Frau (58) die als Mädchen vielfach von einem Priester missbraucht wurde, hat die Katholische Kirche auf 830.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. 

Doch Koch, der 1979 – wie auch der spätere Missbrauchstäter – angehender Priester im Erzbistum Köln war, konnte sich im Zeugenstand nicht an ein blondes Mädchen erinnern. 

Köln: Erzbischof sagt in Missbrauchsprozess als Zeuge aus

Vor Gericht sagte der Erzbischof aus, er könne sich nicht daran erinnern, dass die Klägerin als Mädchen im Priesterseminar zu Gast gewesen sei. „Dass ein blondes Mädchen da war? Kann sein, weiß ich nicht“, erklärte er. Kinder seien hin und wieder mal da gewesen, vor allem Messdiener, etwa zum Kaffeetrinken nach Gottesdiensten. 

Den späteren Täter will er nur flüchtig gekannt haben. „Wir waren nicht befreundet“, so der Berliner Erzbischof.

Die Klägerin ist die frühere Pflegetochter eines Priesters, der im Februar 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Mann hatte nach Feststellung des Kölner Landgerichts von 1993 bis 2018 neun Mädchen teils schwer sexuell missbraucht.

Darunter die Klägerin. Laut ihrer Aussage habe der Priester sie damals ganz selbstverständlich mit ins Kölner Priesterseminar genommen und mit ihr im selben Zimmer übernachtet. Der verurteilte Mann wurde inzwischen aus dem Klerikerstand entlassen. Die Klägerin war in den 70er- und 80er-Jahren Opfer geworden und als Heranwachsende zweimal schwanger geworden. 

Von Priester missbraucht: Kölner Erzbistum in Mithaftung?

Das Erzbistum Köln bestreitet in dem Verfahren, dass es für die Taten des Priesters in Mithaftung genommen werden kann. Das Gericht tendiert bisher auch zu dieser Meinung. Der Vorsitzende Richter Dominik Theisen sagte dazu: „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass eine unmittelbare Haftung für den Täter hier nicht in Betracht kommt.“

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Demnach gilt es zu unterscheiden, welche Taten der Mann in seiner Funktion als Priester verübt hat und welche eher als Privatmann. In einer früheren Sitzung hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass die Entscheidung zur Adoption vom Jugendamt getroffen worden sei. Das Jugendamt hätte prüfen müssen, ob der Priester geeignet gewesen sei, das Sorgerecht zu bekommen, hatte einer der Richter gesagt.

Bei vielen Beobachterinnen und Beobachtern hatte das für Kritik gesorgt, da Geistliche doch „immer im Dienst“ seien.

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Das Landgericht verhandelte am Dienstag eine weitere Schmerzensgeldklage. Eine Frau, die 830.000 Euro vom Erzbistum fordert, wurde nach eigenen Angaben in den 1990er Jahren als Kind von ihrem Messdiener-Gruppenleiter missbraucht.

Das Gericht machte deutlich, dass das Erzbistum in Missbrauchsfällen nicht nur für Priester hafte, sondern auch für ehrenamtliche Messdiener. Deren Tätigkeit betreffe den Kernbereich der Gemeinde und damit des Erzbistums, das als Verwaltungsstruktur dahinterstehe.

In der Verhandlung gab die Klägerseite an, dass die Betroffene über vier bis fünf Jahre beinahe jeden Mittwoch missbraucht worden sei. Die Bistumsseite betonte dagegen, von dieser Häufigkeit des Missbrauchs keine Kenntnisse zu haben.

Das Gericht wies darauf hin, dass in dieser Frage eine strenge Beweispflicht gelte. Zwar sei der mutmaßliche Täter strafrechtlich bereits verurteilt worden, allerdings nur für vier Fälle. Und lediglich zwei davon hätten im kirchlichen Kontext stattgefunden. (red, mit dpa)