Die Suche nach einem Parkplatz ist nervig. Im „Pauliviertel“ ist die Lage besonders angespannt, da dort ein Bewohnerparkgebiet ausgewiesen wurde. Drei Berufspendler sind daher vor Gericht gezogen.
Park-Ärger in Kölner VeedelDrei Berufspendler ziehen vor Gericht – Entscheidung gefallen

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Gratis parken war einmal: Mitte September 2022 ist im „Pauliviertel“ ein Bewohnerparkgebiet ausgewiesen worden. Das Symbolfoto zeigt die Parksituation am 1. August 2022.
Im „Pauliviertel“ in Köln-Braunsfeld gilt seit Mitte September ein neues Bewohnerparkgebiet. Damit haben Anwohnerinnen und Anwohner bessere Chancen, einen wohnungsnahen Parkplatz zu finden. Gut für sie, schlecht für Berufspendlerinnen und -pendler sowie Fremdparkerinnen und -parker. Denn die müssen jetzt tief in die Tasche greifen.
Prompt haben drei in Braunsfeld arbeitende Berufspendler geklagt – mit Erfolg, wie das Kölner Verwaltungsgericht nun bekannt gab.
Bewohnerparkzone „Pauliviertel“: Kölner Gericht entscheidet für Pendler
Die Ausweisung der Bewohnerparkzone „Pauliviertel“ in Köln ist rechtswidrig erfolgt. Das hat das Verwaltungsgericht mit am Donnerstag (3. November 2022) zugestelltem Beschluss entschieden und damit den Eilanträgen der drei Berufspendler stattgegeben.
Die Antragsteller wohnen außerhalb Kölns und arbeiten in einem nahe der Bewohnerparkzone gelegenen Betrieb. Vor Gericht haben sie geltend gemacht, dass sie aufgrund ihrer Arbeitszeiten ihren Arbeitsplatz nur mit dem Auto erreichen könnten. Nun müssten sie erhebliche Parkgebühren zahlen.
Die Ausweisung der Parkzone sei rechtswidrig, so die drei Berufspendler. Insbesondere habe die Stadt Köln die dortige Parkauslastung nur unzureichend ermittelt.
Parken im „Pauliviertel“: Kölner Bereich umfasst auch viel Gewerbe
Das sah das Gericht ähnlich. In seiner Begründung heißt es: Die Stadt Köln hat nicht hinreichend belegt, dass in der gesamten bewirtschafteten Zone für Bewohnerinnen und Bewohner ein erheblicher Parkraummangel besteht. So habe sie bei einer Parkraumerhebung im Jahr 2018 die Zahl geparkter Fahrzeuge nur an einem einzelnen Werktag ermittelt. Diese Stichprobe sei nicht verallgemeinerungsfähig.
Außerdem habe die Stadt dabei nicht die Zahl der gebietsfremden abgestellten Fahrzeuge erfasst. Auch sei unter anderem nicht die Zahl der privaten Stellplätze, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern vorrangig genutzt sind, ermittelt worden.
Im September 2022 hatte die Stadt Köln im Stadtteil Braunsfeld die Bewohnerparkzone „Pauliviertel“ eingerichtet und damit das dortige Parken auf öffentlichen Stellplätzen der Parkraumbewirtschaftung unterworfen. Einzig Inhaberinnen und Inhaber von Bewohnerparkausweisen müssen keine Parkgebühren zahlen.
Die Bewohnerparkzone umfasst das Straßenkarree Aachener Straße, Maarweg, Stollberger Straße und Eupener Straße und sämtliche innerhalb des Karrees liegenden Gemeindestraßen. Der etwa 350.000 Quadratmeter große Bereich wird nicht nur zum Wohnen, sondern in nicht unerheblichem Umfang auch gewerblich genutzt.
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Die drei Berufspendler hatten vor Gericht Erfolg. Andere nicht. So wurden die Anträge zweier Unternehmen, die Eigentümer sowie Pächter eines gewerblich genutzten, außerhalb der Bewohnerparkzone gelegenen Grundstücks sind, vom Verwaltungsgericht als unzulässig abgelehnt. Es sei nicht ersichtlich, dass die Ausweisung der Bewohnerparkzone die Gesellschaften in deren Rechten verletzten könne, so die Begründung. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Wichtiger Hinweis: Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln verlieren die verkehrsrechtlichen Anordnungen der Bewohnerparkzone „Pauliviertel“ nicht gegenüber jedermann ihre Wirkung. Die festgestellte Rechtswidrigkeit wirkt sich lediglich gegenüber den drei erfolgreichen Antragstellern aus. (iri)