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Dramatische ErklärungEltern lassen Kleinkind in Köln in überhitztem Auto zurück

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Für das Kind bestand zwischenzeitlich sogar Lebensgefahr. Unser Symbolbild wurde im Dezember 2019 in Oberhausen aufgenommen.

Köln – Ein klägliches Geschrei drang aus dem Auto, das auf dem Flohmarkt-Parkplatz in Porz abgestellt war. Die Sonne knallte bei 28 Grad im Schatten auf das Fahrzeug, auf dem Rücksitz befand sich ein 14 Monate altes Mädchen, mit hochrotem Kopf, wie es Zeugen beobachteten. Sie riefen Hilfe.

Köln: Kleinkind bei 28 Grad im Auto zurückgelassen

Die Eltern, ein aus Syrien geflüchtetes Ehepaar, musste sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die Anklage spricht davon, dass die Eltern ihre Tochter etwa 30 Minuten in dem überhitzten Auto allein gelassen haben. Ohne Wasser.

Die Rechtsmedizin sprach in ihrem Gutachten von abstrakter Lebensgefahr für das Mädchen. Folgeschäden hatte es aber nicht zurückbehalten, wovon sich auch die Richterin im Justizgebäude überzeugen konnte; das Kind malte während der Verhandlung ein Bild.

Köln: Eltern hatten Sorge um den behinderten Sohn

Vor Gericht führten die Angeklagten aus, dass es sich bei dem Vorgang um ein Versehen gehandelt habe. So sei der Vater (40) mit dem an einer Spastik leidenden Sohn (10) über den Flohmarkt spaziert, um Schuhe zu kaufen, als dieser sich an Wasser verschluckt habe.

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In Panik habe der Mann dann seine Frau angerufen, die sich vorher noch im Auto befand. „Ich dachte, mein Sohn erstickt“, führte die Mutter aus. An die zunächst schlafende Tochter im Fahrzeug habe sie in der Situation gar nicht mehr gedacht, was sie sehr bedauerte.

Kölner Richterin stellt Verfahren wegen geringer Schuld ein

„Sowas darf nicht passieren, es ist aber passiert“, sagte Verteidigerin Monika Troll. Die Eltern hätten jedenfalls aus reiner Sorge so gehandelt und nicht, um in Ruhe auf dem Flohmarkt einzukaufen. Das Mädchen sei aber höchstens zehn Minuten allein in dem Auto gewesen.

Richterin und Staatsanwaltschaft folgten den Ausführungen von Verteidigerin und Angeklagten. Das Verfahren wurde letztlich wegen geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt, die Eltern seien durch das Ermittlungsverfahren genug beeindruckt. Sie gelten damit als nicht vorbestraft.