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Rechtsstreit in KölnDirk-Bach-Platz oder Offenbachplatz? Gericht hat über Klage entschieden

Moderator und Entertainer Dirk Bach

Moderator und Entertainer Dirk Bach bei einer Fernsehaufzeichnung am 1. September 2012 in Berlin. Der Kölner verstarb kurz darauf. 

Posse um einen „Dirk-Bach-Platz“: Jetzt ist vor dem Kölner Verwaltungsgericht das Urteil gefallen. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Dirk Bach (†51) war Schauspieler, Moderator, Komiker: Ein Kölner, der auch nach seinem Tod am 1. Oktober 2012 unvergessen bleibt. Was liegt da näher, als auch einen Platz in Köln nach ihm zu benennen. 

Darüber kam es allerdings zu einem kuriosen Rechtsstreit zwischen der Bezirksvertretung Köln-Innenstadt und dem Rat der Stadt Köln. Am Donnerstag (14. Dezember 2023) hat das Verwaltungsgericht darüber entschieden. 

Kurioser Streit über Namensnennung landet vor Kölner Verwaltungsgericht

Es geht um den kleinen namenlosen Platz zwischen Schauspielhaus und Kleinem Haus (ehemalige Opernterrassen), der umgangssprachlich „kleiner Offenbachplatz“ genannt wird. Diesen beabsichtigt die Bezirksvertretung Köln-Innenstadt seit 2022 in „Dirk-Bach-Platz“ zu benennen.

Die Stadt hingegen war allerdings der Auffassung, dass sie für die Namensgebung zuständig sei. Im September 2023 fasste der Rat daher den Beschluss, den „kleinen Offenbachplatz“ in den Offenbachplatz (Vorplatz des Opernhauses) miteinzubeziehen. Prompt zog die Bezirksvertretung vor Gericht. 

Mit der erhobenen Klage beantragte die Bezirksvertretung die Feststellung, dass sie für die Benennung des „kleinen Offenbachplatzes“ zuständig ist – was das Verwaltungsgericht jetzt auch so entschieden hat. Eine Umbenennung in Dirk-Bach-Platz in Köln wird damit sehr wahrscheinlich.

„Dirk-Bach-Platz“ ja oder nein? Kölner Gericht hat entschieden

Das Gericht begründete, dass in den Vorschriften der NRW-Gemeindeordnung die Annahme einer prinzipiell zuerkannten Allzuständigkeit der Bezirksvertretung in bezirklichen Angelegenheiten zugrunde liege. Die Zuständigkeit liege nur dann beim Rat, wenn die Bedeutung der zu entscheidenden Angelegenheit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehe.

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„Eine wesentlich überbezirkliche Bedeutung gerade der Benennung des ‚kleinen Offenbachplatzes‘ habe der Beklagte weder dargelegt noch sei eine solche ansonsten erkennbar“, führte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts aus. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. 

In Sommer hatte ein Plan, auf dem größten Kölner Friedhof Melaten rund 100 privat aufgestellte Sitzbänke – darunter auch die pinke Bank am Grab von Dirk Bach – zu entfernen, Empörung ausgelöst. Zeitweise war die Bank am Grab des Kult-Comedians sogar verschwunden, dann aber plötzlich wieder da. Dann wurde entschieden, dass private Bänke unter bestimmten Voraussetzungen doch stehen bleiben dürfen. (mit dpa)