Dauerthema in KölnAutofreie Deutzer Freiheit – nächste große Änderung steht an

Die autofreie Deutzer Freiheit (hier ein Foto vom 11. Juni 2022) – im Bereich zwischen Graf-Geßler-Straße und Gotenring wird es Verkehrsanpassungen geben.

Die autofreie Deutzer Freiheit (hier ein Foto vom 11. Juni 2022) – im Bereich zwischen Graf-Geßler-Straße und Gotenring wird es Verkehrsanpassungen geben.

Die Deutzer Freiheit wird teilweise wieder für den Autoverkehr freigegeben. Es geht um den Bereich zwischen Graf-Geßler-Straße und Gotenring.

Damit ist das Verkehrsprojekt Deutzer Freiheit nicht komplett gescheitert – aber ein Rückschlag ist es schon. 

Wie die Stadt Köln am Mittwoch (12. April 2023) mitteilt, wird es im Bereich zwischen Graf-Geßler-Straße und Gotenring Verkehrsanpassungen geben.

Köln: Autos dürfen Deutzer Freiheit teilweise wieder befahren

Heißt im Klartext: Die Deutzer Freiheit wird für den Autoverkehr teilweise wieder freigegeben. 

Die Stadt Köln setzt damit eine von der Bezirksvertretung Innenstadt beschlossene Anpassung des Verkehrsversuchs Deutzer Freiheit um. In der Woche vom 17. bis 21. April 2023 soll das passieren.

Die Änderungen im Überblick: Die Straße wird in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Gotenring und ist über die Neuhöfferstraße und über den Reischplatz erreichbar.

Der rechte Seitenstreifen wird, wie bereits vor dem Verkehrsversuch, werktags von 6 bis 19 Uhr eine Ladezone. Auf dem linken Seitenstreifen werden werktags von 9 bis 18 Uhr Kurzzeitparkplätze eingerichtet.

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In der übrigen Zeit sind alle Stellplätze auf der Deutzer Freiheit zwischen Neuhöfferstraße und Gotenring für Bewohner und Bewohnerinnen mit Parkausweis „Deutz I“ reserviert.

Darüber hinaus werden in der Graf-Geßler-Straße während der Ladenöffnungszeiten Parkmöglichkeiten für Kunden und Kundinnen geschaffen.

So ist die Verkehrsführung in Zukunft auf der Deutzer Freiheit geplant.

So ist die Verkehrsführung in Zukunft auf der Deutzer Freiheit geplant.

Ein Teil der Parkplätze im rechten Seitenstreifen wird werktags von 9 bis 18 Uhr für Kurzzeitparkende reserviert. Die übrigen Parkplätze werden weiterhin für Bewohner und Bewohnerinnen mit Parkausweis „Deutz I“ zur Verfügung gestellt.

Zwischen 18 und 9 Uhr können dann auch die Kurzzeitparkplätze für Bewohner und Bewohnerinnen mit Parkausweis „Deutz I“ genutzt werden.

Die Fußgängerzone zwischen Siegburger Straße und Neuhöfferstraße bleibt bestehen und erhält demnächst eine kleine Änderung: Während der Lieferzeiten werktags von 6 bis 11 Uhr dürfen künftig auch Taxis in die Fußgängerzone fahren. Die Maßnahmen gelten, sobald die entsprechende Beschilderung umgesetzt ist. (mt)