Weil er seine Ex-Partnerin mit mehreren Messerstichen getötet hatte, muss ein 54-jähriger Kölner hinter Gitter. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Ex-Partnerin getötetAls das Mordurteil verkündet wurde, brach Jubel in Gerichtssaal aus

Copyright: Federico Gambarini/dpa
Weil er seine Ex-Partnerin mit mehreren Messerstichen getötet hatte, muss ein 54-jähriger Kölner hinter Gitter.
Ein 54-jähriger Mann aus Köln ist für den Mord an seiner Ex-Partnerin verurteilt worden. Das Landgericht Köln verurteilte ihn zu einer drastischen Strafe, die über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Die Familie und Freunde der Getöteten hatten diese milde Strafe befürchtet und begrüßten das Urteil mit Jubel.
Vorsitzende Richterin spricht von niederen Beweggründen und Grausamkeit
Als das Mordurteil verkündet wurde, brach Jubel in Gerichtssaal aus. „Das ist nicht der Ort und nicht die Zeit für solche Bekundungen“, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar zu den applaudierenden Zuschauern. Gleichzeitig betonte sie, dass es völlig nachvollziehbar sei, dass die Angehörigen nach einem solch schrecklichen Ereignis tief getroffen seien und unter der Situation leiden.
Richterin Sabine Kretzschmar machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass zwei Mordmerkmale vorlagen: niedere Beweggründe und Grausamkeit. Sie warf dem Angeklagten vor, ein Besitzdenken gegenüber seiner Ex-Partnerin entwickelt zu haben. Eine Zeugin hatte ausgesagt, dass die Frau nicht einmal Fußballspiele schauen durfte, um nicht in Kontakt mit fremden Männern zu kommen.
Besonders grausam war der Angriff mit 26 Messerstichen, wie die Opfer-Anwältin Funda Bicakoglu ausführte. Die Verletzungen des Opfers seien enorm gewesen, und einer der Stiche habe dafür gesorgt, dass Magensäure austrat, was mit großen Schmerzen verbunden gewesen sei. Die Frau konnte während der Attacke das Fenster öffnen und stürzte schließlich aus vierter Etage. Die Verletzungen durch den Aufprall waren ebenso verheerend. Schädel, Kiefer, sämtliche Rippen, Oberarme, Oberschenkel und Knie hätten Brüche aufgewiesen.
Der Angeklagte hatte sich während der Tat ebenfalls selbst verletzt und war aus demselben Fenster gesprungen. Trotz schwerer Verletzungen überlebte er und erschien beim Prozess auf Krücken. Er schwieg zum Tatverlauf auf Anraten seines Verteidigers Gordon Christiansen.
Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld muss der Angeklagte mit einer Haftdauer von mindestens 20 Jahren rechnen. Eine Möglichkeit zur Entlassung könnte sich erst im Alter von etwa 75 Jahren ergeben. (red)