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Klage gegen StadtKölner will Schadensersatz wegen Sturmschaden: Jetzt hat Gericht entschieden

Ein umgestürztes Verkehrsschild auf der Amsterdamer Straße.

Das Kölner Landgericht hat am Montag (28. Februar 2022) eine Entscheidung bekannt gegeben, bei der es um einen Sturmschaden aus dem Jahr 2019 ging. Das Symbolfoto vom 17. Februar 2022 zeigt ein Schild in Köln, welches Sturm Ylenia umgeweht hat.

Erst vor wenigen Tagen richteten Stürme große Schäden an. Das Landgericht Köln musste jetzt über ein beschädigtes Auto in einem Sturm aus 2019 entscheiden.

Welche zerstörerische Kraft ein Sturm haben kann, haben uns gerade erst „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ vor Augen geführt. Das Kölner Landgericht hat jetzt in einem Fall entschieden, bei dem ein Sturm im Jahr 2019 ein Baustellenschild aus der Sicherung gerissen und ein geparktes Auto beschädigt hatte.

Der Pkw-Besitzer hatte die Stadt Köln auf Schadensersatz verklagt. Am Montag (28. Februar 2022) gab das Gericht seine Entscheidung bekannt.

Landgericht Köln: Kläger hatte Auto vor seinem Haus in Köln abgestellt

Der Kläger hatte sein Auto am Vorabend eines Sturms im März 2019 vor seinem Haus in Köln in einer Parktasche abgestellt. Etwa an der Stelle hatte eine von der Stadt Köln beauftragte Firma einige Wochen zuvor Arbeiten auf der Fahrbahn durchführen lassen. In dem Zusammenhang veranlasste das Unternehmen selbst die Aufstellung und Entfernung der Baustellenschilder.

In der betreffenden Nacht herrschte in Köln ein Sturm mit Windstärke 11. Der Kläger behauptet, ein Baustellenschild sei dabei umgefallen und habe seinen Wagen beschädigt. Vor Gericht wollte er 2160,36 Euro für den Schaden und 638,55 Euro für den Gutachter erstattet haben.

Anwohner vor Kölner Gericht: Schild sei offensichtlich vergessen worden

Das Schild sei mit Beginn der Bauarbeiten vor seinem Haus aufgestellt und offensichtlich vergessen worden, argumentierte er. Dies stelle einen eklatanten Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflichten der beklagten Stadt Köln dar. Das Schild sei zudem nicht ordnungsgemäß gesichert gewesen, so der Kläger weiter.

Die Stadt Köln hatte die Zahlung von Schadensersatz abgelehnt. Die Baufirma habe alle Schilder nach Abschluss der Arbeiten beseitigt, erklärte die Stadt. Auch sei die Befestigung des Schildes ausreichend gewesen. Stattdessen gab sie dem Autobesitzer ein Mitverschulden, weil er zu nah an dem Schild geparkt habe und die Wetterlage bekannt gewesen sei.

Kölner Richter nicht überzeugt, dass Stadt Sicherungspflicht verletzt hat

Im Prozess war der Richter des Landgerichts nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Insbesondere habe die Baufirma das Verkehrsschild ordnungsgemäß aufgestellt und gesichert.

Ein Sachverständiger hatte in seinem Gutachten festgestellt, dass das Schild mit einer Aufstellhöhe von mehr als 1,50 Metern regelgerecht durch zwei Fußplatten gesichert worden war. Auch sei die Ausrichtung des Schildes korrekt gewesen, weil die Längsseiten der Fußplatten im 90 Grad-Winkel zum angebrachten Verkehrszeichen gestanden hätten.

Die maßgeblichen Sicherheitsvorschriften seien eingehalten worden, so der Sachverständige. Bis zu einer Windstärke 8 wäre das Schild mit dieser Sicherung nicht umgefallen. Wenn der Wind aber mit einer mittleren Geschwindigkeit der Windstärke 12 auf das Schild wirke, kippe es trotz ordnungsgemäßer Sicherung um. Es komme daher nicht auf die tatsächliche Windstärke am Schadenstag an.

Das Kölner Landgericht wies daher die Klage des Autobesitzers ab: Die Stadt Köln haftet nicht für das im starken Sturm umgestürzte Baustellenschild. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (iri)